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Promotionskommission

Hinweise für die Gestaltung einer Kumulativen Promotion

Grundlage für die Einreichung einer Kumulativen Promotion ist der § 11 der Promotionsordnung der Universität zu Lübeck Sektion Medizin

§ 11 Kumulative Promotion

(1) Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden ist eine kumulative Dissertation möglich. Voraussetzungen dafür sind mindestens drei bereits publizierte, eigenständig verfasste wissenschaftliche Originalarbeiten in international anerkannten begutachteten Fachzeitschriften. In mindestens einer Publikation ist die Antragstellerin oder der Antragsteller dabei Allein- oder Erstautorin oder Allein- oder Erstautor. Die Publikationen müssen mit einem gemeinsamen Thema benannt werden und eine schlüssige Gesamtkonzeption dazu bilden. Für die Publikation(en), bei der oder denen die Doktorandin oder der Doktorand Erstautorin oder Erstautor ist, muss zusätzlich von den Ko-Autorinnen oder Ko-Autoren bestätigt werden, dass die Doktorandin oder der Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat. Über die der kumulativen Dissertation zugrunde gelegten Publikationen ist eine ausführliche Zusammenfassung anzufertigen, die den Zusammenhang zwischen den einzelnen Publikationen darstellt. Optimalerweise ist die Zusammenfassung leicht verständlich, auch für Kollegen aus anderen Fachgebieten. Über den Antrag entscheidet die Promotionskommission.

 

Ablauf des Promotionsverfahrens bei einer kumulativen Promotion

Art der Publikationen: Originalpublikationen in Journals mit Peer review-Prozess. „Geteilte Erstautorenschaften“ zählen als Erstautorenschaften.

Verfahren: In einem ersten Schritt sollen der Promotionskommission über das Zentrale Prüfungsamt die Publikationen und eine sehr kurze Zusammenfassung des Themengebietes (max. 2 bis 3 Seiten) vorgelegt werden(per email an ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de). Diese Unterlagen werden in der Promotionskommission auf Eignung der Publikationen und des inhaltlichen Zusammenhangs für die kumulative Promotion geprüft. Im positiven Fall wird genehmigt, dass eine Zulassung zur kumulativen Promotion möglich ist.

 

Gestaltung der ausführlichen Zusammenfassung der kumulativen Promotion (nachfolgend als „Manteltext“ bezeichnet)

Es wird von einem Umfang des Manteltextes einschließlich Literaturverzeichnis von 15 bis 20 Seiten (bei dieser Angabe zählen andere Abschnitte wie Anhang, Lebenslauf, etc. nicht mit, diese sind aber ebenfalls Teil der Dissertationsschrift) ausgegangen.

Der Manteltext soll den Zusammenhang zwischen den einzelnen Publikationen darstellen. Nach einer Einführung in das übergeordnete Thema des Dissertationssprojektes (ca. 3 bis 5 Seiten, Zitierung von grundlegenden Publikationen ist hier sinnvoll) sollen die einzelnen zugrundeliegenden Publikationen in Form eines „Extended Abstracts“ (jeweils 3 bis 4 Seiten, evtl. mit einer Abbildung zur Verdeutlichung) dargestellt werden. Wie in Abstracts üblich, muss hier nicht zitiert werden.

Anschließend ist eine kurze Gesamtbetrachtung des Projektthemas als Konklusion angezeigt (2-3 Seiten, auch hier dürfen andere Arbeiten zitiert werden).

Als Beispiele von bereits abgeschlossenen kumulativen Dissertationen, die den o.g. Kriterien entsprechen, könnten z. B. die Arbeiten von Kirk Brauer oder Jessica Schulz dienen, die in der ZHB auszuleihen sind.

 

Weitere formale Hinweise

Für die Abgabe des Werkes im Zentralen Prüfungsamt ist eine Einbindung der Publikationen in den Anhang des gedruckten Werkes sinnvoll. Für die Abgabe des Werkes in der ZHB nach Abschluss des Promotionsverfahrens gelten besondere Regelungen, die das Zentrale Prüfungsamt nach dem Rigorosum mit der Druckfreigabe bekanntgibt.

 

Vorschlag einer Gliederung:

  1. Einführung (3-5 Seiten) (Zitate sinnvoll)

  2. Darstellung der Publikation 1 (extended abstract, 3-4 Seiten, keine Zitate sinnvoll)

  3. Darstellung der Publikation 2 (extended abstract, 3-4 Seiten, keine Zitate sinnvoll)

  4. Darstellung der Publikation 3 (extended abstract, 3-4 Seiten, keine Zitate sinnvoll)

  5. Gesamtkonklusion (2-3 Seiten, Zitate möglich)

  6. Literaturverzeichnis

  7. Anhang: Einbindung der Publikationen (für die endgültige Drucklegung gelten besondere Regelungen, die das Zentrale Prüfungsamt nach dem Rigorosum mit der Druckfreigabe bekanntgibt)

  8. Danksagung

  9. Lebenslauf