Website
Ethikkommission

Anzeige

Nicht für jedes Studienvorhaben muss ein Antrag im Normalverfahren eingereicht werden.  Bei folgenden Studienvorhaben ist eine Anzeige ausreichend.

- Anzeige der Beteiligung an einem multizentrischen Vorhaben
--> Nutzen Sie die Dokumente auf der rechten Seite

- im Rahmen einer Bachelor- oder einer Masterarbeit an der UzL in den nicht-medizinischen Studiengängen. (Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hinweise wann ein Votum für Bachelor- und Masterarbeiten notwendig ist.) Dabei treffen diese Merkmale zu:

  • Das Studienvorhaben rekrutiert einwilligungsfähige Personen und holt eine informierte Einwilligung ein.
  • Die rekrutierten Personen gehören keiner vulnerablen Gruppe an (z.B. keine Personen in prekären Lebenslagen und/oder klaren Abhängigkeitsverhältnissen).
  • Das Studienvorhaben umfasst keine genetischen Analysen.
  • Das Studienvorhaben lässt höchstens minimale Risiken und minimale Belastungen für die Studienteilnehmer*innen erkennen.

--> Es muss idR nur ein Anschreiben, Studienprotokoll und Studieninformation eingereicht werden.

- im Rahmen einer Studie zum Lehren und Lernen im universitären Kontext.
Das Forschungsvorhaben soll Lehrende dabei unterstützen, die eigene Lehre zu reflektieren. Es leistet einen Beitrag zum Gelingen guter Lehre (Scholarship of Teaching and Learning). Dabei treffen diese Merkmale zu:

  • Das Studienvorhaben rekrutiert einwilligungsfähige Personen und holt eine informierte Einwilligung ein.
  • Das Studienvorhaben umfasst keine genetischen Analysen.
  • Das Studienvorhaben lässt höchstens minimale Risiken und Belastungen für dieStudienteilnehmer erkennen.

--> Es muss idR nur ein Anschreiben, Studienprotokoll und Studieninformation eingereicht werden.

- im Rahmen psychologischer Forschung wenn das Standardforschungsprotokoll angewendet werden kann. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

--> Es muss idR nur ein Anschreiben, Studienprotokoll und Studieninformation eingereicht werden.

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Einreichung und Bearbeitung?

Ab 01. August 2022 erfolgt die Einreichung von Anzeigen ausschließlich über unser Antragsportal ethikPool (https://www.luebeck-ethikpool.de/app/). Bitte beachten Sie die weiteren Informationen auf unserer Seite "ethikPool".

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel im verkürztem Verfahren, außerhalb einer Sitzung.

Ist ein Ethikvotum bei Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) notwendig?

Bachelor- und Masterarbeiten sind Qualifikationsarbeiten und Teil des Studiums. In der Regel handelt es sich dabei nicht um eigenständige Forschungsvorhaben. Daher ist nicht in jedem Fall ein eigenes Ethik-Votum notwendig.

Bitte beachten Sie, dass Student*innen prinzipiell nur unter Anleitung und Führung eines/r verantwortlichen Wissenschaftler/in mit bzw. am Menschen forschen sollten. Die Verantwortung für die Durchführung ethisch vertretbarer Forschung liegt in der gemeinsamen Verantwortung (Student*in und Betreuer*in).

Idealerweise sind Abschlussarbeiten Teil eines größeren Forschungsprojekts. Ein Teilaspekt dieses Projekts wird durch die Abschlussarbeit bearbeitet. Für das gesamte Forschungsprojekt wird dann oder wurde bereits ein Erstantrag für „Sonstige Studien“ gestellt bzw. wird ein Amendmentvotum eingeholt. Es braucht dann kein eigenes Anzeigevotum mehr.

Für alle anderen Abschlussarbeiten ist unter Umständen ein Anzeigevotum bei der Ethik-Kommission einzuholen. Die folgende Auflistung soll bei der Einordnung helfen, ob eine Anzeige bei der Ethik-Kommission nötig ist oder nicht. 

Werden alle folgenden Aussagen mit „trifft zu“ beantwortet, ist sehr wahrscheinlich keine Anzeige bei der Ethik-Kommission einzuholen. 

  • Die wissenschaftliche Fragestellung der Bachelor-/Masterarbeit dient primär dazu zu zeigen, dass die Studentin bzw. der Student eine bestimmte Methodik anwenden kann.
  • Die erhobenen Daten werden nur für die Abschlussarbeit verwendet, es wird keine wissenschaftliche Publikation der Ergebnisse angestrebt.
  • Es werden keine vulnerablen Gruppen (z.B. Kinder, Nicht-Einwilligungsfähige, prekäre Lebenslagen) rekrutiert.
  • Das Vorhaben lässt höchstens minimale Risiken und Belastungen für rekrutierte Teilnehmer*innen erkennen.

Wenn keine Anzeige bei der Ethik-Kommission gestellt werden muss, hat der bzw. die verantwortliche Wissenschaftler*in dafür Sorge zu tragen, dass die ethischen Aspekte umgesetzt werden. Bei der Erstellung des Studienprotokolls und der Aufklärungsmaterialien sind die Hinweise auf der EK-Homepage zu beachten. Erwartet wird eine frühestmögliche Anonymisierung der Studiendaten.
Sollte eine Anzeige notwendig sein, dann ist diese zusammen mit der verantwortlichen Wissenschaftlerin bzw. dem verantwortlichen Wissenschaftler zu stellen, welche/r ebenfalls als Studienleitung fungiert.

Ist die Verlosung von Gutscheinen bei Forschungsvorhaben möglich?

Die Ethik-Kommission steht der Verlosung von Gutscheinen bei Forschungsvorhaben kritisch gegenüber. Die Verlosung von Aufwandsentschädigungen ist aus sich der Ethik-Kommission nicht vertretbar, weil Probanden und Probandinnen im Sinne der Gleichbehandlung im gleichen Umfang entschädigt werden sollten. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Verlosung als Anreiz/Inzentiv zulässig sein. Die Kommission sieht dies nur gegeben, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  • kurze Studien/Umfragen (ca. 30 Minuten)
  • praktisch ohne Aufwand (Anreise) oder Belastung
  • keine Versuchspersonenstunden
  • Betrag nicht unverhältnismäßig hoch (10 – 20 Euro) im Verhältnis zum Aufwand
  • Aufklärung darüber, wie viele Studienteilnehmer geplant sind eingeschlossen zu werden und wie viele Gutscheine verlost werden
  • Teilnahme an der Verlosung auch bei fehlenden Daten
  • keine Verlosung von Geld, nur von Gutscheinen

Dokumente Anzeige der Beteiligung

Checkliste Anzeige bei der beteiligten EK

Erklärung zur Eignung des Studienzentrums und Zustimmung

 

 

Mustertexte

Checklisten Studienprotokoll Variante A (prospektive Untersuchung)

Patienten-/Probandeninformation und Einwilligung sollten mit der kostenlosen elektronischen Erstellungshilfe für Patienteninformation und Einwilligung - eTIC angefertigt werden.