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Interne Fördermöglichkeiten

Juniorförderung

Mit der Juniorförderung soll es Nachwuchswissenschaftler*innen über eine Projektförderung ermöglicht werden, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung bei der DFG oder einer vergleichbaren Stiftung zu schaffen und sich wissenschaftlich weiter zu entwickeln.

Voraussetzungen

Die Förderlinie richtet sich an promovierte Wissenschaftler*innen, die einer Einrichtung der Sektion Medizin angehören und nicht älter als 35 Jahre sind (zum Zeitpunkt der jährlichen Abgabefrist).

Förderumfang

Es können insgesamt bis zu 94.000 € für zwei Jahre beantragt werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist einmal im Jahr nach Aufruf möglich.

Anträge können in diesem Jahr bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Bitte verwenden Sie das hier zur Verfügung gestellte Antragsformular und senden Sie es als PDF an corinna.vonduhn(at)uni-luebeck(dot)de.

Dem Antrags ist darüber hinaus ein unterstützendes Schreiben der Klinik- bzw. Institutsleitung beizufügen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Grünen Heft.

Abschlussbericht

Spätestens 3 Monate nach Ende der Projektlaufzeit ist ein Abschlussbericht einzureichen. Bitte verwenden Sie zur Abfassung die hier zur Verfügung gestellte Vorlage.

Einsendeschluss

Anträge auf Juniorförderung können bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden.

Kontakt

Dr. Corinna von Duhn
Fon: +49 451 3101 1132
Email: corinna.vonduhn(at)uni-luebeck(dot)de