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Wege ins Ausland

Mobilität zu Lehrzwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen des Erasmus+-Programms (2014-2020)

Die Personalmobilität im Erasmus+ Programm umfasst zwei Bereiche:

  • Mobilität zu Lehrzwecken (STA - Teaching Assignments):
    Lehrende deutscher Hochschulen an Partnerhochschulen in Programmländern
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT - Staff Training):
    (Verwaltungs-)Personal deutscher Hochschulen an Partnerhochschulen oder in entsprechenden Einrichtungen in Programmländern

Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von mind. 2 Tagen bis zu max. 2 Monaten (60 Tagen) möglich.
Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.(Bsp.: 3 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 7 Tage Aufenthalt – 8 Stunden Lehre, 8 Tage Aufenthalt – 16 Stunden Lehre).
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nur Aufenthalte bis zu 5 Tagen finanziell fördern können.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten

einfache Entfernung gem. Distanzrechner

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)

10-99 km

20 EUR

100 499 km

180 EUR

500 1.999 km

275 EUR

2.000 2.999 km

360 EUR

3.000 3.999 km

530 EUR

4.000 7.999 km

820 EUR

8.000 km und mehr

1.500 EUR

  

  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

Zielland

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

Stückkosten je Tag pro Teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)

70 % des Satzes

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 EUR

126 EUR

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 EUR

112 EUR

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 EUR

98 EUR

 

Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Kosten übernommen werden können! Bitte klären Sie daher die Übernahme dieser Kosten mit Ihren Vorgesetzten!

Förderfähige Personen / förderfähige Länder

Gefördert werden können alle Mitarbeiter_innen der Universität, die in Lehre oder Verwaltung tätig sind.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Gasthochschule / aufnehmende Einrichtung

Im Bereich Mobilität zu Lehrzwecken können nur Aufenthalte an europäischen Hochschulen gefördert werden, die in Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) sind und mit denen die Universität zu Lübeck ein gültiges bilaterales Abkommen geschlossen hat.
Für den Bereich Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken sind keine Verträge zwischen den Institutionen notwendig.

Angebote für Staff Trainings finden Sie auch in der Datenbank von imotion-Erasmus Staff Training.

Bewerbung um Förderung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Aufenthalt im Akademischen Auslandsamt ein. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren.