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Mittwoch, 01.02.2012

Pressemitteilung

Zwischenstand zur Untersuchung von Vorwürfen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität zu Lübeck

Förmliche Disziplinarverfahren sind eingeleitet

Die Universität zu Lübeck hat Vorwürfe wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber den Forschern Frau Prof. Dr. Silvia Bulfone-Paus und Herrn Prof. Dr. Ralf Paus untersucht. Beide sind Professoren der Universität zu Lübeck. Ende 2010 ergaben sich Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens zunächst nur gegenüber Frau Prof. Bulfone-Paus und wenige Zeit später auch gegenüber Herrn Prof. Paus rechtfertigten. Entsprechend den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) besteht an der Universität zu Lübeck eine ständige Untersuchungskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die seit Anfang des Jahres 2011 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Georg Sczakiel mit der Untersuchung beider Fälle betraut war. Diese aus insgesamt fünf Mitgliedern und zusätzlich einer Person mit der Befähigung zum Richteramt bestehende Kommission hat sich der Vorwürfe angenommen und zwei Abschlussberichte gefertigt. 

Parallel zu den Untersuchungen der Kommission wurden gegen Frau Prof. Bulfone-Paus und Herrn Prof. Paus von ihrem Dienstherrn, dem Präsidenten der Universität zu Lübeck, Herrn Prof. Dr. Peter Dominiak, förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet. Eingang in die zurzeit noch nicht beendeten Disziplinarverfahren finden auch die von der Untersuchungskommission verfassten Berichte. Dabei werden die Ergebnisse der Untersuchungskommission nicht als gesetzt übernommen, sondern einer eigenständigen Wertung unterzogen. Zurzeit haben die Beschuldigten Gelegenheit, zu den Berichten Stellung zu nehmen. 

Die Durchführung eines förmlichen Disziplinarverfahrens richtet sich nach dem Schleswig-Holsteinischen Disziplinargesetz, das sehr genaue Verfahrensvorschriften enthält, an die sich die Universität zu Lübeck vollumfänglich gebunden sieht. Sowohl Frau Prof. Bulfone-Paus als auch Herr Prof. Paus bestreiten die Vorwürfe und werden von dem ihnen eingeräumten Recht der Stellungnahme Gebrauch machen. Das Recht auf Gehör und Vertraulichkeit* sind Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, vor dessen Hintergrund es zurzeit nicht möglich ist, der Öffentlichkeit weitergehende Informationen bekannt zu geben. Die Vertraulichkeit des Disziplinarverfahrens würde dadurch gebrochen. 

Die Untersuchungskommission ist als selbständige Einrichtung der Universität zu Lübeck, die vom Senat der Universität gewählt wird, als ein unabhängiges Gremium zu betrachten. Die Untersuchungskommission nimmt in jedem von ihr zu untersuchenden Fall Einzelfallbetrachtungen vor. In zwei anderen ebenfalls letztes Jahr zu untersuchenden Fällen haben sich eingangs gemachte Verdachtsmomente gegenüber einzelnen Betroffenen teilweise bestätigt und umgekehrt teilweise nicht erhärtet. Die Universität zu Lübeck ist verpflichtet und darauf bedacht, vor allem im Hinblick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, sämtlichen bekannten Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachzugehen und so eine solide und ehrliche Forschung langfristig zu sichern. Die Instrumentarien der Universität zu Lübeck zur Verbesserung und Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind eine intensive Aufklärung vom Studium bis zur etablierten Forschung anhand moderner Software-gestützter Kontrollen sowie umsetzbarer Sanktionsrichtlinien.

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* Die Deutsche Forschungsgemeinschaft weist in ihren Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Weinheim 1998) ausdrücklich darauf hin, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens Verfahren unter Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Regelungen einschließlich des Disziplinarrechts zu befolgen haben, die unter anderem Regeln zur Anhörung Beteiligter oder Betroffener, zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Ausschluss von Befangenheit umfassen müssen (Empfehlung 8, S. 13).