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Freitag, 24.06.2011

Forschung

Zwischenbericht zur Arbeit der Untersuchungskommission für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität zu Lübeck

Die ständige Kommission für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität zu Lübeck untersucht gegenwärtig Vorwürfe des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die gegen eine Professorin der Universität und des Forschungszentrums Borstel sowie einen Professor der Universität erhoben worden sind.

Die Kommission ist zur Untersuchung der Vorwürfe Mitte Januar zusammengetreten. Anlass waren die Voruntersuchungen in Borstel und die Verdachtsmomente, die dadurch nicht ausgeräumt wurden. Die Komplexität und Kompliziertheit der zu untersuchenden Materie stellt besondere Anforderungen an die Gründlichkeit und Sorgfalt der Kommissionsarbeit. Sie soll vor Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Das Präsidium der Universität zu Lübeck wird der Öffentlichkeit das Ergebnis der Untersuchungskommission dann in einer Pressekonferenz vorstellen. Zu Inhalt und Art der erhobenen Vorwürfe können bis dahin wegen des laufenden Verfahrens verständlicherweise keine Angaben gemacht werden.

Die Untersuchungskommission „Gute wissenschaftliche Praxis“ ist eine ständige Kommission der Universität zu Lübeck. Ihre Mitglieder werden vom Senat der Universität für eine Dauer von jeweils drei Jahren gewählt und vom Präsidenten der Universität berufen. Dies erfolgte zuletzt im Juni dieses Jahres.

Die Zusammensetzung der Kommission ergibt sich aus Paragraf 10 der „Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität zu Lübeck“ in der Fassung vom 26. Mai 2011. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, davon vier Professorinnen oder Professoren und ein Mitglied des wissenschaftlichen Dienstes, außerdem den Vertrauenspersonen nach Paragraf 9 als Gäste mit beratender Stimme sowie einer Person mit der Befähigung zum Richteramt mit beratender Stimme. Diese Person muss nicht Mitglied der Universität sein.

Das Untersuchungsverfahren ist eine internes Verfahren der Universität zu Lübeck mit dem Ziel der Bestandaufnahme, der Analyse und der Bewertung von möglichem wissenschaftlichen Fehlverhalten. Die Kommission ist keine Einrichtung, die dienstrechtliche Konsequenzen ziehen kann. Das ist Sache des Dienstherrn. Diese beabsichtigte und sinnvolle Trennung minimiert das Potenzial für Interessenkonflikte zwischen Untersuchenden und dienstrechtlichen Entscheidungsträgern.