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Mittwoch, 22.02.2012

Universität

Wegweisender Konsens zur Zukunft der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein

Akteure einigen sich auf klare Struktur für Wissenschaft und Krankenversorgung

Die Präsidien der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) haben in gutem Einvernehmen miteinander eine innovative Struktur für die Universitätsmedizin des Landes entwickelt. Mit dem zukunftsfähigen Modell gelingt es, die Notwendigkeiten wissenschaftlicher Autonomie und die Entwicklung eigenständiger Schwerpunkte in Forschung und Lehre der beiden Hochschulstandorte mit einer effizienten Organisation in der Krankenversorgung zu vereinigen.

Universitäten und UKSH zeigen mit ihrem gemeinsamen Vorschlag der Regierung und dem Landtag einen Weg auf, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Schleswig-Holstein konsequent zum Vorteil des Landes, der Patientinnen und Patienten, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und aller anderen Mitglieder der Universitäten und des UKSH umzusetzen.

Wissenschaftsminister Jost de Jager bezeichnete das Konzept als großen Fortschritt in der Zusammenarbeit beider Hochschulen. „Das Modell stimmt in allen Punkten mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates überein und stellt damit eine gute Grundlage für die weitere Diskussion dar.“ Der Wissenschaftsrat hatte unter anderem eine stärkere wissenschaftliche Autonomie der Standorte, mehr Mitsprache von Forschung und Lehre im Vorstand sowie die Abschaffung des Medizinausschusses empfohlen. Nach den Worten von de Jager seien hinsichtlich der konkreten rechtlichen Ausgestaltung noch viele Fragen zu klären. „Aber auch diese Punkte werden wir im Schulterschluss mit den Hochschulen und dem UKSH abarbeiten“, so der Minister.

Prof. Dr. Gerhard Fouquet, Präsident der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU): „Ich bin sehr froh, dass wir zwischen den Universitäten und dem UKSH-Vorstand eine gemeinsame Reaktion auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates gefunden haben. Unser Modell wird die exzellente, interdisziplinäre Forschung in den Lebenswissenschaften der CAU nachhaltig unterstützen."

Prof. Dr. Peter Dominiak, Präsident der Universität zu Lübeck: „Der Konsens zwischen beiden Universitäten und dem UKSH, der den Empfehlungen des Wissenschaftsrats hinsichtlich wissenschaftlicher Autonomie und Profilbildung an beiden Hochschulstandorten voll Rechnung trägt, ist ein starkes Argument, ihn auch durch die Politik umzusetzen. Der Konsens wird dazu beitragen, die vom Wissenschaftsrat geforderte Interaktion zwischen wissenschaftlichem Profil und Patientenversorgung zu unterstützen. Die Universität zu Lübeck erhält durch die gemeinsam erarbeitete Struktur auch die Chance zu einer sinnvollen Weiterentwicklung.“

Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender UKSH: „Es ist gelungen, Strukturen zu verabreden, bei denen ein wirtschaftlich starkes UKSH die hohen Anforderungen einer exzellenten Wissenschaft an beiden Campi unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Universitätsstandorte Campus Kiel und Campus Lübeck und des UKSH.“

Damit folgt das Modell den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, die Standorte in Strukturen zu überführen, die bessere Voraussetzungen schaffen, ihr bemerkenswertes wissenschaftliches Potenzial individuell weiter zu entwickeln – mit denen gleichzeitig aber die erzielten Einsparungen beibehalten werden.

Um künftig die wissenschaftliche Selbständigkeit zu fördern, sollen die Campus Kiel und Lübeck als Anstalten des öffentlichen Rechts ausgestaltet werden. Kennzeichnend ist hier der integrative Charakter in der Besetzung von Führungspositionen durch die Universitäten und das UKSH. Die Anstalten werden von einer Geschäftsführung – bestehend aus einer Doppelspitze – geleitet. Von der jeweiligen Universität wird ein Wissenschaftlich-Medizinischer Geschäftsführer pro Campus benannt, der sowohl die Belange von Forschung und Lehre als auch die der Krankenversorgung vertritt. Parallel benennt das UKSH weiterhin je eine/n Kaufmännische/n Geschäftsführer/in. Die Geschäftsführer/innen sind grundsätzlich gleichberechtigt. Sie treffen alle operativen Entscheidungen des Tagesgeschäftes effizient vor Ort.

Eine vergleichbar enge Zusammenarbeit von Angehörigen der Universitäten und des UKSH wird auch in den Leitungen der anderen Einrichtungen des Klinikums umgesetzt, in denen Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung stattfindet.

Der Holding-Vorstand konzentriert sich auf die Strategie und übernimmt nur operative Aufgaben der Steuerung und Aufsicht des Konzerns, deren Tragweite das gesamte Unternehmen betrifft. Dem bestehenden Vorstand des UKSH steht je ein/e Vertreter/in der Universitäten zur Seite. Hierbei handelt es sich jeweils um die/den Wissenschaftlich-Medizinische/n Geschäftsführer/in des jeweiligen Standortes, der diese Aufgaben in Personalunion wahrnimmt. Sichergestellt ist hierdurch die enge Zusammenarbeit zwischen strategischen und operativen Feldern sowie die Wahrung der Belange von Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Alle fünf Mitglieder des Holding-Vorstands sind voll stimmberechtigt.

An die Stelle des Medizinausschusses wird künftig ein erweiterter Holding-Vorstand die notwendige Koordinierung von Forschung und Lehre zwischen den Universitäten und dem UKSH wahrnehmen. Der Aufgabenkatalog dieses Gremiums ist eng gefasst, insbesondere entfällt die Mittelverteilung. Nach dem gemeinsamen Modell sollen der Landeszuführungsbetrag für Forschung und Lehre direkt den Universitäten und die Trägerkosten dem UKSH zugewiesen werden. Dem erweiterten Vorstand gehören zusätzlich jeweils ein/e Vertreter/in der CAU sowie der Universität Lübeck an. Alle sieben Mitglieder verfügen je über eine Stimme.

Über Vetorechte bei der Auswahl der Holding- und Campus-Vorstandsmitglieder ist die Konsensfindung sichergestellt. Ziel ist, Lösungen anzusteuern, die sowohl den Belangen von Forschung und Lehre als auch der Krankenversorgung sowie nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit gerecht werden.