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Samstag, 15.10.2016

Forschung

Open-Science-Award

Zentrale Hochschulbibliothek Lübeck (Foto: Thomas Berg / Uni Lübeck)

Die Universität ruft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, ihre Forschungsergebnisse auf Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen

Der erstmals ausgelobte Open-Science-Award Schleswig-Holstein richtet sich insbesondere an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Er soll dazu beitragen, die Sichtbarkeit von universitären oder außeruniversitären Projekten zu erhöhen und die Open-Access-Initiative in Schleswig-Holstein zu unterstützen.

Förderungswürdig sind Projekte, die wissenschaftlich relevant sind, etablierten Rahmenbedingungen wie dem nachhaltigen Umgang mit Forschungsdaten und Lizensierungsfragen entsprechen und in die Fachcommunity eingebettet und sichtbar sind. Sie sollen rasch auffindbar sein, eine Interaktivität bieten, die über eine einfache Rückmeldung hinausgeht und eine nutzungsorientierte, innovative Gestaltung aufweisen. Bewerbungsschluss für den mit 2.000 Euro dotierten Preis ist der 31. Oktober 2016.

Die eingereichten Vorschläge bewertet eine vom Lenkungsausschuss Open Access eingesetzte Jury. Neben dem prämierten Projekt können weitere lobend erwähnt werden. Die Preisverleihung ist im Rahmen des jährlichen Hochschulempfangs der Landesregierung Anfang 2017 vorgesehen.

Der Preis ist ein weiteres Element der „Open Access Strategie“ des Landes Schleswig-Holstein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind aufgefordert, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen. Die Universität zu Lübeck erhält dafür aus dem neu eingerichteten Publikationsfonds des Landes Schleswig-Holstein 20.000 Euro im laufenden Jahr. In ihrer Richtlinie über den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur (Open-Access-Policy) schließt sich die Universität der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ an.

Zu den Erstunterzeichnern dieses zentralen Dokuments der Open-Access-Bewegung zählen unter anderem die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sowie der Deutsche Bibliotheksverband. Eine Vielzahl deutscher und internationaler Forschungsorganisationen hat sich dem Appell nach einem freien Zugang inzwischen angeschlossen.

Insgesamt stellt die schleswig-holsteinische Landesregierung für den Aufbau eines Open-Access-Publikationsfonds von 2016 bis einschließlich 2020 als Anschubfinanzierung jährlich 100.000 Euro landesweit bereit und verteilt sie auf die Hochschulen. „Das ist ein weiteres Kernelement in unserer Digitalisierungs-Strategie für die Hochschulen“, erklärte Wissenschaftsministerin Kristin Alheit zum Start des Publikationsfonds am 26. Mai 2016. Bundesweit übernehme Schleswig-Holstein damit eine Vorreiterrolle.

Aus dem Fonds sollen Publikationsgebühren in Open-Access-Plattformen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro beglichen werden. Damit können Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ohne eigenes finanzielles Risiko in Open Access publizieren. Die Mittel werden pauschal zur Verfügung gestellt und können innerhalb der Hochschule auf Antrag vergeben werden. Ansprechpartnerin für die Förderung an der Universität zu Lübeck ist Rena Giese, die Leiterin der Zentralen Hochschulbibliothek (Tel. 0451 3101 2200; Email: giese(at)zhb.uni-luebeck(dot)de).

Der freie Zugang (Open Access) zu Forschungsergebnissen soll weltweit den Austausch von wissenschaftlichen Daten verbessern. „Ich hoffe auf ein breites Interesse in der Forschung und möchte die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausdrücklich ermuntern, die Möglichkeiten zu nutzen“, sagte Ministerin Alheit.

Der Publikationsfonds soll jährlich evaluiert werden, auch um die Verteilung der Mittel auf die Hochschulen gegebenenfalls nachsteuern zu können. Die insgesamt 100.000 Euro an jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln entsprechen etwa 40 - 60 Anträgen pro Jahr.