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Freitag, 29.09.2006

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Offener Brief an Ministerpräsident Carstensen

Ziel der Universität ist ein Stiftungsmodell nach niedersächsischem Vorbild

Das Rektorat und die Dekanate der Universität zu Lübeck haben in einem Offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, ein alternatives Konzept für die Lösung der in der Hochschulpolitik des Landes derzeit anstehenden Probleme vorgeschlagen. Der Brief hat den folgenden Wortlaut: Verehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Carstensen,

der Kabinettsbeschluss der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 19. September 2006 zum neuen Hochschulgesetz hat die Befürchtungen der Universität zu Lübeck bestätigt, dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, die für den Standort Lübeck notwendige Balance aus Eigenständigkeit und Kooperation mit den beiden anderen Universitäten im Land zu gestalten. Insbesondere ist die geplante Änderung von der ursprünglich vereinbarten drittelparitätischen Besetzung des Universitätsrats in nun 4/2/2-Mitglieder (Kiel/Flensburg/Lübeck) für die Universität zu Lübeck inakzeptabel.

Diese mit keiner der betroffenen Universitäten abgestimmte Änderung in der Gesetzesvorlage verstößt eklatant gegen die Vereinbarungen vom 7. März diesen Jahres, die zwischen den Rektoren der Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck und dem Ministerium getroffen wurden. Beide Seiten, das Ministerium und die Rektoren, waren von einer qualitativ gleichen Besetzung des Universitätsrats (Drittelparität) und nicht von einer quantitativen Regelung, die nur regionalen Aspekten Vorschub leistet, ausgegangen.

Im übrigen waren auch mit der Akzeptanz dieses Kompromisses andere essentielle Teile des Hochschulgesetzes, wie zum Beispiel die besondere Stellung der beiden Medizinischen Fakultäten und ihre enge Verknüpfung mit dem Medizinausschuss, verbunden. Deshalb kann die Universität zu Lübeck die mit dem Hochschulgesetz geplanten neuen Strukturen in dieser Form nicht mehr mittragen.

Die Universität schlägt deshalb folgendes alternatives Konzept zur Lösung der derzeit anstehenden Probleme vor:

Die Universität zu Lübeck mit ihrem spezifischen Profil aus Medizin, Informatik und Life Sciences und ihrer kompakten Campus-Struktur hat sich überaus erfolgreich entwickelt, wie unter anderem Spitzenplätze verschiedener Rankings dokumentieren. Sie ist prädestiniert dafür, neue und innovative Hochschulstrukturkonzepte zu verfolgen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit auch zu verbessern.

Deshalb ist es ihr Ziel, in ein Stiftungsmodell nach niedersächsischem Muster überführt zu werden. Voraussetzung dafür ist die enge Anbindung der am Standort befindlichen Klinik (Campus Lübeck) des UKSH. Dabei könnte die Klinik entsprechend dem Göttinger Modell in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt oder in privater Trägerschaft betrieben werden. Im letzteren Fall ist anzustreben, dass der private Träger Mitstifter der Universität wird und das Land den Verkaufserlös als Stiftungskapital einsetzt.

Beide Modelle hätten den Vorteil

1. der Chancen für eine finanzielle Sanierung der Klinik (Campus Lübeck) und

2. gleichzeitig für die Universität die Möglichkeit, durch langfristigen Erwerb von Stiftungskapital die zukünftige finanzielle Basis zu verbreitern und damit die hohe Qualität in Forschung und Lehre zu sichern.

Unabhängig vom Trägermodell der Klinik muss garantiert sein, dass sie der Forschung und Lehre der gesamten Universität dient und die Entwicklung des standortspezifischen Profils der Universität fördert.

Der Lübecker Standort ist, im Gegensatz zur Universität Kiel, durch eine beispielgebende enge Verflechtung von Universität und Klinik, insbesondere auch in den Servicebereichen wie Verwaltung und Gebäudebewirtschaftung, gekennzeichnet. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, unsere Vorschläge ernsthaft zu prüfen und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
für das Rektorat und die Dekanate der Universität zu Lübeck
Prof. Dr. med. Peter Dominiak
Rektor