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Freitag, 02.07.2010

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Lübecker Medizinstudium kann erhalten bleiben

Informationsveranstaltung zum alternativen Sparkonzept der Universität zu Lübeck

Das Lübecker Medizinstudium und damit die gesamte Universität können erhalten bleiben. Die von der Landesregierung angesetzte Einsparsumme lässt sich auch auf anderem Wege erzielen. Die Universität zu Lübeck hat der Landesregierung am 25. Juni einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, den das Präsidium am Donnerstag, dem 8. Juli 2010, auf einer Informationsveranstaltung für alle Universitätsangehörigen vorstellt und erläutert (13 - 14 Uhr, Audimax).

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte die Universität zur Vorlage eines alternativen Sparkonzeptes aufgefordert. In einem gemeinsamen Spitzengespräch am 13. Juni in Bargteheide sicherten der Ministerpräsident, der Wissenschafts- und der Finanzminister zu, entsprechende Vorschläge zu prüfen. Die Maßgabe war, die angekündigten Konsolidierungsziele für den Landeshaushalt zu erreichen.

Am 26. Mai 2010 hatte die Landesregierung die Umsetzung der Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission zur Hochschulmedizin beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Euro einzusparen. Dabei wird ab 2015 mit einer jährlichen Einsparung von 24 Millionen Euro und ab 2018 mit einer jährlichen Einsparung von 26 Millionen Euro gerechnet.

"Die Universität zu Lübeck unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Sanierung des Landeshaushalts. Eine in Forschung und Lehre national wie international hervorragend ausgewiesene und für den Wirtschaftsfaktor Medizintechnik in Schleswig-Holstein unverzichtbare Universität darf dafür aber nicht ohne Not geopfert werden. Unser Sparkonzept zeigt, dass dies auch nicht erforderlich ist", sagte Prof. Dr. Peter Dominiak, Präsident der Universität zu Lübeck, zu dem auf der Grundlage seriösen Zahlenmaterials erarbeiteten Alternativkonzept.

Zu dem Entschluss, das Konzept jetzt öffentlich zu machen, sagte er: "Die Bekanntgabe unserer Vorschläge erfolgt nach Verstreichen einer angemessenen Frist, in der wir keine Antwort seitens der Landesregierung erhalten haben, nach reiflicher Abwägung und in meiner persönlichen Fürsorgepflicht und Verantwortung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für die Universität insgesamt."