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Montag, 05.10.2020

Studium

Glückwunsch!

Die Studentinnen bekamen zum bestandenen Examen Sonnenblumen und eine Urkunde (Foto: Tim Jelonnek / Uni Lübeck)

Studierende der Hebammenwissenschaft haben das Examen bestanden

Die Freude war groß: Am vergangenen Freitag bekamen 17 Studierende des Studienganges Hebammenwissenschaft im Hörsaal V1 / V2 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme überreicht. Nach bestandener Staatsexamensprüfung und nach altem Hebammengesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind sie jetzt ausgebildete Hebammen. Nach dem nun beendeten sechsten Semester schließen sich zwei weitere Semester Studium für den Abschluss Bachelor of Science an. Es gratulierte unter anderem Christiane Schwarz, Professorin für Hebammenwissenschaft.
 
Die Kohorte 2017 sind Studierende des Modellstudienganges Hebammenwissenschaft, den die Universität zu Lübeck seit dem Wintersemester 2017 als erste Uni bundesweit anbietet. Sie haben ab dem 7. Semester die  Möglichkeit, bereits neben dem Studium in Teilzeit und / oder freiberuflich als Hebamme zu arbeiten. In den ersten sechs Semestern haben die Studierenden einen Ausbildungsvertrag mit der UKSH Akademie und werden innerhalb des dualen Studiums bei einem Praxispartner in Schleswig-Holstein praktisch ausgebildet. Sie werden dort in den ersten drei Jahren auf verschiedenen Stationen eingesetzt. 13 der insgesamt 18 Studierenden, die 2017 begonnen haben, waren im UKSH Kiel und Lübeck eingesetzt.

Die Kohorte 2020 startet mit einem neuen, seit Januar 2020 geltenden, Hebammengesetz und neuen Studien- und Prüfungsversordnung für Hebammen angepassten Curriculum. Ab dem Wintersemester 2020/2021 werden die neuen Studierenden einen eigenen Ausbildungsvertrag für den praktischen Teil des Studiums mit einem kooperierenden Praxispartner haben und nicht mehr - wie bisher - mit der UKSH Akademie.
 
Das Studium bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf theorie- und evidenzbasiertes, praktisches Handeln sowie übergeordnete Tätigkeiten in berufsspezifischen und interprofessionellen Arbeitskontexten
des Gesundheitswesens sowie zu angeleiteten Forschungsaktivitäten vor. Auf diese Weise wird den steigenden Leistungsanforderungen an die Gesundheitsfachberufe gemäß europäischem sowie internationalem Standard Rechnung getragen.