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Freitag, 27.11.2015

Lehre

1,5 Millionen Euro aus dem Qualitätspakt Lehre

Gemeinsames Audimax der Universität und der Fachhochschule Lübeck (Foto: Thomas Berg / Uni Lübeck)

Hervorragender Fördererfolg für bessere Studienbedingungen

Die Universität zu Lübeck ist bei der Einwerbung von Fördermitteln für weitere Verbesserungen in der Lehre abermals ausgesprochen erfolgreich gewesen. Insgesamt über 1,5 Millionen Euro an Bundesmitteln sind ihr in der zweiten Förderperiode des „Qualitätspakts Lehre“ für 2016 bis 2020 bewilligt worden. Die Universität ist dabei die einzige schleswig-holsteinische Hochschule, die in den beiden Förderlinien der Einzel- und der Verbundanträge erfolgreich war.

Mit einem Einzelantrag, aus dem das Dozierenden-Service-Center der Universität für den Bereich Hochschuldidaktik getragen wird, wurden ca. 970.000 Euro eingeworben. Mit einem Verbundantrag für das zusammen mit der Fachhochschule Lübeck betriebene Projekt „Einstiege ins Studium“ warb die Universität ca. 578.000 Euro ein. Hinzu kommen für das Gemeinschaftsprojekt ca. 686.000 Euro, die von der Fachhochschule eingeworben wurden. Damit fließen insgesamt also sogar mehr als 2,2 Millionen Euro aus dem Qualitätspakt Lehre in die Studienbedingungen an beiden Hochschulen.

Prof. Dr. Enno Hartmann, als Vizepräsident der Universität zu Lübeck für den Bereich Lehre  zuständig, sagt anlässlich der Bewilligungszusage: „Die Universität zu Lübeck legt großen Wert auf exzellente Studienbedingungen. Wir haben hierzu bereits in den vergangenen Jahren wichtige Maßnahmen erfolgreich umsetzen können und freuen uns, dass wir dies in der zweiten Förderperiode des Qualitätspakts Lehre auf beiden Antragslinien fortführen und weiter ausweiten können.“

Prof. Dr. Till Tantau, Projektleiter für den Qualitätspakt Lehre an der Universität zu Lübeck, sagt: „Die Verlängerung der Projekte bis Ende 2020 erlaubt es uns, jetzt langfristiger zu denken: aus Anschubfinanzierungen werden nun feste Strukturen. Die Studierenden profitieren doppelt: Einerseits können wir mit Projektmitteln kleine Übungsgruppen und persönlichere Betreuung finanzieren, andererseits bilden wir unsere Dozentinnen und Dozenten didaktisch professionell und dauerhaft fort.“

Das von Bund und Ländern 2010 ins Leben gerufene Förderprogramm für bessere Studienbedingungen umfasst in der zweiten Förderperiode insgesamt 820 Millionen Euro, die an 156 Hochschulen fließen. Dieses Auswahlergebnis gaben Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka und die Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, am 6. November 2015 in Berlin bekannt.

„Gute Lehre ist für die Hochschulen zentral. Sie ist die Basis, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern: Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss führen, die Chancen der Digitalisierung nutzen oder einer zunehmend heterogenen Studierendenschaft mit ihren ganz unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Mit dem Qualitätspakt Lehre wurden bisher bereits 3000 Stellen geschaffen und innovative Betreuungskonzepte umgesetzt. Gute Lehre ist heute als strategische Aufgabe an den Hochschulen etabliert und nicht mehr dem Engagement Einzelner überlassen – das ist ein Erfolg, der bleibt“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Die Senatorin für Wissenschaft des Landes Bremen, Eva Quante-Brandt, sagte: „Mit dem Qualitätspakt Lehre setzen Bund und Länder ihre Unterstützung der Hochschulen erfolgreich fort. Ich freue mich besonders, dass so viele Hochschulen den Erfolg ihrer bisherigen Maßnahmen nun in der zweiten Förderperiode verstetigen können. Das gibt ihnen nicht nur die Möglichkeit, entsprechende Strukturen auf- und auszubauen. Der erfolgreiche Fortsetzungsantrag bestätigt auch die Qualität des bisher Geleisteten, wurde doch auf Grundlage einer Zwischenbegutachtung der bisher geförderten Maßnahmen entschieden. Wichtig war uns, die Studierenden in die Weiterentwicklung der Lehre einzubeziehen. Deswegen haben wir diesen Aspekt zu einem Kriterium gemacht. Über die übliche Gremienarbeit hinaus werden sie nun in Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung aller Bereiche von Studium und Lehre aktiv miteinbezogen.“

Ab September 2016 fördern Bund und Länder Fortsetzungsanträge auf Grundlage einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung der bisher geförderten Maßnahmen. Antragsberechtigt waren die 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern, die bereits in der ersten Förderperiode erfolgreich waren und seit 2011/2012 gefördert werden. 180 Hochschulen haben einen Fortsetzungsantrag für 155 Einzelvorhaben sowie 19 Verbundvorhaben gestellt. Davon wurden in einem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren 156 Hochschulen zur Förderung ausgewählt: 71 Universitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- und Musikhochschulen aus allen Ländern. Sie haben mit bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen sowie daran anschließenden Konzepten für weitere Verbesserungen der Personalausstattung, der Qualifizierung des Personals und einer qualitätsorientierten Lehre das Auswahlgremium überzeugt.

Folgende schleswig-holsteinische Hochschulen erhalten in der zweiten Förderperiode Mittelzuweisungen aus dem Qualitätspakt Lehre auf der Grundlage von Einzelanträgen: Fachhochschule Flensburg, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Universität zu Lübeck. Folgende Verbundanträge wurden bewilligt: 1. Universität zu Lübeck und Fachhochschule Lübeck, 2. Hochschule für Musik Detmold, Hochschule für Künste Bremen, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt/Main, Hochschule für Musik Frei-burg, Hochschule für Musik und Theater Hamburg, Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Hochschule für Musik und Tanz Köln, Musikhochschule Lübeck, Hochschule für Musik Saar, Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar und Hochschule für Musik Würzburg, 3. Fachhochschule Kiel, Europa-Universität Flensburg und Fachhochschule Flensburg.

Der Qualitätspakt Lehre unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer und bedarfsgerechter Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und steigert die Wertschätzung der Lehre als gleichrangige Aufgabe neben der Forschung. Der Prozess der systematischen Qualitätsentwicklung der Lehre, den das Programm bereits ab 2011 eingeleitet hat, führt nun zu Verstetigungen vieler Angebote und Pilot-Maßnahmen, die den Studierenden zugutekommen.

Bund und Länder haben das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, so die förmliche Bezeichnung des Qualitätspakts Lehre, als dritte Säule des Hochschulpakts 2020 im Juni 2010 beschlossen. Bis 2020 stellt der Bund für den Qualitätspakt Lehre rund zwei Milliarden Euro bereit.