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Mittwoch, 12.12.2012

Universität

Der Weg zur Stiftungsuniversität ist frei

Prof. Peter Dominiak, Staatssekretär Rolf Fischer

Der Akademische Senat der Universität hat in seiner Sitzung am 12. Dezember die Umwandlung einstimmig beschlossen. Bei 13 Ja-Stimmen gab es keine Gegenstimmen und Enthaltungen

Universitätspräsident Prof. Dr. Peter Dominiak nannte die Entscheidung einen Meilenstein für die Entwicklung der Universität. Staatssekretär Rolf Fischer gratulierte dem Senat in einer Sitzungspause persönlich zu dem Beschluss und überbrachte die Glückwünsche der Landesregierung.

Der Senat knüpfte seine Zustimmung an die Sicherstellung der Gleichstellung der künftigen Stiftungsuniversität mit den anderen Hochschulen im Bereich der Landesfinanzierung, die Sicherstellung der Gleichstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Beamtinnen und Beamten der Stiftungsuniversität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Beamtinnen und Beamten des Landes und an die Übertragung solcher Zuständigkeiten vom Land auf die Stiftungsuniversität, die zur Gewährleistung einer effizienten und verantwortungsvollen Verwaltung und Steuerung der Stiftungsuniversität in den Bereichen Bau, Finanzen und Personal mit der eigenverantwortlichen Stellenbewirtschaftung notwendig sind.

In die Beschlussvorlage des Präsidiums wurde vor der Abstimmung der folgende Punkt 3 unter "A. Ziele" neu eingefügt: "Die Sicherstellung der Gleichstellung der Studierenden der Stiftungsuniversität mit den Studierenden der übrigen Hochschulen des Landes."

Präsident Prof. Dr. Peter Dominiak führte die Beweggründe für die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität nochmals auf:

Die Universität zu Lübeck hat in den vergangenen 20 Jahren mehrfach um ihre Existenz bangen müssen. Am gravierendsten waren dabei

  • die Fusion der beiden Universitätsklinika Kiel und Lübeck zu einem gemeinsamen Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) im Jahre 2002, die vor allem der Universität Lübeck die Trennung von Klinikum und Universität bescherte,
  • der Versuch, im Jahr 2005 die drei Universitäten des Landes -  Flensburg, Kiel und Lübeck -  zu einer Landesuniversität zu fusionieren und
  • schließlich 2010 der Beschluss der Landesregierung, das Medizinstudium am Campus Lübeck einzustellen, was das Ende der Universität zu Lübeck bedeutet hätte.

Die Universität hat bisher alle Versuche, sie zu eliminieren oder zu marginalisieren, heil überstanden. Geblieben ist die nicht unbegründete Furcht vor weiteren unerwarteten Reflexen künftiger Landesregierungen, um den finanziellen Notstand des Landes Schleswig-Holstein einzudämmen.

Die Universität hat im Jahr 2010 mit der „Univision 2020“, der ihr Struktur- und Entwicklungsplan zugrunde liegt auf die ständigen Angriffe reagiert und die Universität strategisch im Hinblick auf eine Stiftungsuniversität vorbereitet, indem sie die Fakultätsgrenzen abgeschafft und eine Verwaltungsreform durchgeführt hat.

Die Öffnung der Universität hin zu den Bürgern der Hansestadt Lübeck und zu den biomedizintechnischen Unternehmen hat wesentlich dazu beigetragen, die drohende Schließung der Medizin und den dadurch drohenden Untergang der Universität erfolgreich zu verhindern. Mit der Umsetzung ihrer im Struktur- und Entwicklungsplan gesteckten Ziele und dem erfolgreichen Kampf um ihre Existenz hat die Universität grundsätzlich gezeigt, dass sie in der Lage ist, auch langfristig erfolgreich zu agieren.

Allerdings zeigen sich wichtige Rahmenbedingungen als nach wie vor unverändert. So besteht die physische und ideelle Trennung von UKSH und Universität nach wie vor, und die Einflussnahme der Universität auf das Klinikum gestaltet sich - durch das Hochschulgesetz bedingt – schwierig.

Umgekehrt wirken sich strategische Veränderungen im UKSH sehr viel deutlicher auf die Universität aus wie beispielsweise die Zusammenlegung von Instituten und Kliniken, die direkten Einfluss auf die Berufungspolitik der Universität ausüben.

Die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein ist unverändert ernst, was eine Unterfinanzierung der Hochschulen in Forschung und Lehre, aber vor allem auch im Bauwesen nach sich zieht. 

Ziele der Universität in Zukunft müssen daher sein,

  • größtmögliche Selbständigkeit,
  • hohe finanzielle Unabhängigkeit,
  • ein hohes Niveau in Forschung und Lehre
  • sowie die Existenzsicherung

zu gewährleisten.

Diese Ziele sind nach Erfahrungen in Niedersachsen (sechs Hochschulen) und in Hessen (Universität Frankfurt) am ehesten mit der Umwandlung der Universität zu Lübeck in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu erreichen.

Nachdem der Gedanke einer Stiftungsuniversität in die Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität für die Jahre 2010 bis 2015 aufgenommen worden war, hat das Präsidium ihn in vielfältiger Weise zur Diskussion gestellt und Informationen beigesteuert. Neben Infoveranstaltungen auf dem Campus und den Aktivitäten zur „UniVision 2020“ hat bereits im November 2010 gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer die öffentliche Veranstaltung „Auf dem Weg zur Stiftungsuniversität Lübeck“ stattgefunden.

Parallel dazu wurden zahlreiche Gespräche mit Politikern und Vertretern der Landesregierung geführt, um auch auf dieser Ebene die erforderliche Zustimmung zu gewinnen. Vor den Landtagswahlen im Frühjahr dieses Jahres hat der damalige Wissenschaftsminister Jost de Jager das Eckpunktepapier seines Ministeriums und der Universität vorgelegt. Dazu fand eine hochschulöffentliche Sondersitzung des Akademischen Senats am 25. April statt, auf der das Thema intensiv diskutiert wurde.

Auch die neue Landesregierung, namentlich mit Ministerpräsident Torsten Albig und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende, hat sich ausdrücklich für die Unterstützung der Bemühungen um eine Stiftungsuniversität auf der Basis des gemeinsamen Eckpunktepapiers ausgesprochen.

Im Koalitionsvertrag 2012 – 2017 „Bündnis für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ haben die Regierungsparteien die Bedingungen dafür festgelegt: „Wir werden im Dialog mit der Universität zu Lübeck die Chancen einer Umwandlung in eine Stiftungshochschule vor einer Beschlussfassung analysieren. Insbesondere müssen die Freiheit von Forschung und Lehre, die Sicherung der Mitbestimmungsrechte, die Zustimmung der Vertretungen aller Statusgruppen der Universität, die Gebührenfreiheit und insbesondere auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems in Schleswig-Holstein gewährleistet werden.“

Das Ministerium hat die Zustimmung aller Gruppen der Universität und einen verbindlichen Senatsbeschluss bis Jahresende zur Voraussetzung gemacht, wenn das erforderliche Gesetzgebungsverfahren so auf den Weg gebracht werden soll, dass die Universität 2015 in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden kann. 

Im Wortlaut: Die vom Senat der Universität zu Lübeck beschlossenen Eckpunkte zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität (Beschlussvorlage)