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Dienstag, 04.11.2014

Universität

Angemessene Beteiligung an den BAföG-Mitteln gefordert

Das Foto darf für redaktionelle Zwecke im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung kostenfrei verwendet werden. Dabei ist der Name des Bildautors zu nennen.

Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, Sprecherin des Verbundes Norddeutscher Universitäten und Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Foto: Vincent Leifert)*

Nordverbund-Universitäten: Die Bundesländer müssen die Spielräume für dringend erforderliche strukturelle Verbesserungen eröffnen

Die Mitgliedsuniversitäten des Verbundes Norddeutscher Universitäten appellieren eindringlich an ihre jeweiligen Bundesländer, die Mittel, die durch die vollständige Übernahme der BAföG-Finanzierung in den Ländern freiwerden, den Hochschulen zumindest entsprechend dem Anteil des Studierenden-BAföG zukommen zu lassen. Insgesamt stehen den Ländern ab 2015 durch die Zusage des Bundes jährlich rund 1,17 Milliarden Euro mehr für die Schulen und Hochschulen zur Verfügung.

Zu dem Verbund Norddeutscher Universitäten haben sich die Universitäten Bremen, Greifswald, Hamburg, Kiel, Lübeck, Oldenburg und Rostock zusammengeschlossen. Assoziiertes Mitglied ist die Universität Groningen. In die Länder des Nordverbundes fließen mit der veränderten Finanzierung je nach der bisherigen BAföG-Finanzierung zwischen 17 und 110 Millionen Euro.

Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass die freiwerdenden Mittel tatsächlich bei den Schulen und Hochschulen ankommen sollen, und hier insbesondere bei den Hochschulen. Die Mittel sollten zudem nicht nur für den Ausgleich von Defiziten, sondern als zusätzliche Gelder für strukturelle Verbesserungen zur Verfügung stehen, darunter auch für die Schaffung von Stellen, die dem wissenschaftlichen Nachwuchs klare Karriereperspektiven bieten. In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Bundes fordern die Mitgliedsuniversitäten des Nordverbundes ihre Bundesländer deshalb auf, die freiwerdenden BAföG-Mittel entsprechend zu verteilen.

Die veränderte BAföG-Finanzierung schafft Spielräume, nicht nur strukturelle Probleme der Hochschulen anzugehen, sondern auch Maßnahmen zu der gewünschten strukturellen Verbesserung in die Wege zu leiten. Die BAföG-Gelder sollten daher als beständige Zuweisung und nicht als Projektmittel zur Verfügung stehen und keinesfalls mit anderen Landeszuschüssen verrechnet werden. Die zusätzlichen Mittel sind notwendig, damit die Universitäten im Norden im bundesweiten Wettbewerb um gute Studierende, Forschende und Lehrende gegenüber den häufig besser ausgestatteten Universitäten im Süden bestehen können.

Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass die Länder sehr unterschiedliche Regelungen treffen wollen. Die Nordverbund-Universitäten fordern ihre Bundesländer auf, sich an den positiven Beispielen zu orientieren. Dazu gehören Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, in denen die Mittel gänzlich oder in nennenswertem Umfang an die Hochschulen fließen.

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* Fotohinweis:
Das nebenstehende Foto von Frau Prof. Weber darf für redaktionelle Zwecke im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung kostenfrei verwendet werden. Dabei ist der Name des Bildautors Vincent Leifert zu nennen.