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Mittwoch, 16.09.2026

Lehre

Psychiatrie ohne Zwang

Salus aegroti suprema lex - Das Wohl des Kranken sei höchstes Gesetz (Foto: Rüdiger Labahn / Universität zu Lübeck)

Utopie oder Option? - Antrittsvorlesung von Priv.-Doz. Dr. Dr. Stefan Weinmann am 22. September (18 Uhr s.t., Audimax, Hörsaal AM 4)

Die Antrittsvorlesung „Psychiatrie ohne Zwang – Utopie oder Option?“ behandelt ein in der psychiatrischen Behandlung mögliches Dilemma zwischen Wahrung und Förderung der Autonomie und Gewährleistung von Fürsorge von Betroffenen. In diesem Sinne kann die Anwendung von Zwang sowohl zurückgewiesen als auch ethisch unter Verweis auf die Schutzbedürftigkeit von vulnerablen Personen begründet werden. Die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2006 wurde teilweise so interpretiert, dass mit ihr psychiatrischer Zwang und ersetzende Entscheidungsbefugnis durch gerichtliche Betreuung nicht vereinbar ist, was in der Umsetzung weitreichende Implikationen hätte.

Je wirksamer eine Therapie voraussichtlich ist, desto eher können medizinethische Überlegungen sogar für die Präferenz einer Zwangsbehandlung sprechen, die freilich eine entsprechende gerichtliche Entscheidung voraussetzt. Die Vorlesung diskutiert daher sowohl die Evidenz von Zwangsmaßnahmen als therapeutische Interventionen für das Wohl der Betroffenen als auch die Wirksamkeit von Interventionen und Modellen zur Reduktion oder gar Vermeidung von Zwang. Ein Konzept für eine Psychiatrie ohne Zwang, also ausschließlich unterstützend und ohne Ordnungsfunktion, wird dargestellt und in seinen möglichen Folgen problematisiert. Schlussfolgerungen für eine personenzentrierte und menschenrechtsbasierte Psychiatrie werden gezogen.

  • Priv.-Doz. Dr. med. Dr. P.H. Stefan Weinmann schließt mit der Antrittsvorlesung seine Umhabilitation an die Universität zu Lübeck im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie ab.  

Priv.-Doz. Dr. Dr. Stefan Weinmann (Foto: privat)