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Dienstag, 03.09.2024

Personalie

Prof. Gabriele Gillessen-Kaesbach in Verwaltungsrat berufen

Ehrenvolle Aufgabe als externe Expertin für die Translationsforschung an der Charité

Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, kommissarische Präsidentin der Universität zu Lübeck, ist vom Berliner Senat in den Verwaltungsrat des Translationsforschungsbereiches am Berliner Institut für Gesundheitsforschung / Berlin Institute of Health (BIH) der Charité berufen worden. Sie wird das Gremium in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ab sofort als externe Expertin unterstützen.

"Es ist für mich eine große Ehre, zum Mitglied des Verwaltungsrats des BIH bestellt worden zu sein. Ich freue mich sehr, in Zukunft an der Beratung des BIH zu forschungspolitischen Fragen sowie zur finanziellen Entwicklung teilnehmen zu können", sagte Prof. Gillessen-Kaesbach zu ihrer Ernennung.

Translationale Medizin bezeichnet Aktivitäten und Maßnahmen, die sich mit der Umsetzung von Forschungsergebnissen aus Medizin und Gesundheitswissenschaften in der Gesundheitsversorgung beschäftigen.

Leitidee translationale Forschung und fächerübergreifende Systemmedizin

Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung wurde im März 2013 als biomedizinische Forschungseinrichtung von der Charité – Universitätsmedizin Berlin und dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin gegründet. Leitidee des BIH ist die translationale Forschung, verschränkt mit dem fächerübergreifenden Ansatz der Systemmedizin. Damit schließt das BIH eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und klinischer Anwendung. Beide Welten werden in einem gemeinsamen Forschungsraum zusammengebracht, um verbesserte diagnostische, therapeutische und präventive Verfahren für die Gesundheit der Menschen zu entwickeln.

Der Verwaltungsrat des Translationsforschungsbereichs der Charité Berlin überwacht die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Direktoriums. Er berät das Direktorium und kann vom Direktorium jederzeit Auskünfte verlangen. Er legt fest, welche Entscheidungen des Direktoriums der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen und kann dem Direktorium in besonderen forschungspolitischen und finanziellen Angelegenheiten und für die Erfolgskontrolle Weisungen erteilen.

Das Gremium setzt sich zusammen aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes, für die oder den das Benennungsrecht dem für Forschung zuständigen Bundesministerium zusteht, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landes Berlin, für die oder den das Benennungsrecht der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung zusteht, sowie bis zu vier externen Expertinnen oder Experten, wobei das Benennungsrecht für jeweils zwei von ihnen dem für Forschung zuständigen Bundesministerium und der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung zusteht.

Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach (Foto: Alexandra Klenke-Struve / Universität zu Lübeck)