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Sonntag, 17.08.2025

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Lebensmittelrechtliche Restriktionen im Spannungsfeld zu ernährungsmedizinischen Erkenntnissen

Salus aegroti suprema lex - Das Wohl des Kranken sei höchstes Gesetz (Foto: Rüdiger Labahn / Universität zu Lübeck)

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Stefanie Hartwig am 14. Oktober (17:30 Uhr)

Das Lebensmittelrecht ist durchzogen von diversen Werbeverboten im Zusammenhang mit gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln und ihren Inhaltsstoffen. So gilt nicht nur ein weitreichendes Verbot, Lebensmittel mit ihrer präventiven oder heilenden Wirkung im Hinblick auf Krankheiten zu bewerben, sondern auch der gesundheitliche Nutzen von Lebensmitteln darf nur in engen Grenzen werblich hervorgehoben werden.

Auch die gezielte Anreicherung von funktionalen Lebensmitteln mit Nährstoffen ist streng geregelt. Teilweise werden wissenschaftlich nur schwer nachvollziehbare Höchstmengen vorgesehen, und teilweise wird die Anreicherung mit bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht.
 
Die Vorlesung gibt einen Überblick über diese rechtlichen Beschränkungen. Sie beleuchtet zudem die damit einhergehende Komplexität der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Relevanz der Ernährung für die Gesundheit zum Beispiel auf Seiten der Lebensmittelindustrie.

  • Prof. Dr. Stefanie Hartwig, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, hält die Antrittsvorlesung im Rahmen ihrer Honorarprofessur für Lebensmittelrecht an der Universität zu Lübeck. Prof. Hartwig lehrt im Studiengang Medizinische Ernährungswissenschaften der Universität.