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Bekanntmachungen

Überblick zu den Regelungen im Rahmen der Corona-Epidemie an der Universität zu Lübeck

Stand 28.02.2023

Liebe Universitätsmitglieder, seit dem 19. Februar 2023 ist auch die letzte Landesregelung gefallen und es gibt keine besonderen Regelwerke mehr für den Umgang mit covid-19. Das Hygienekonzept der Universität zu Lübeck ist damit ausgelaufen. Die Regelungen des UKSH und die damit einhergehenden Bestimmungen für Studierende und Beschäftigte im UKSH weiterhin gelten. Achten Sie weiterhin auf sich und aufeinander!

Mit besten Grüßen Sandra Magens / Kanzlerin der Universität zu Lübeck

 

Stand 22.11.2022

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die Isolationspflicht bei einer Coronainfektion aufgehoben. Damit liegt die Verantwortung für den Umgang mit einer Coronainfektion, aber vor allem auch mit anderen symptomatischen Erkrankungen wieder bei uns selbst. DDafür möchten wir Ihnen ein paar Stichpunkte mitgeben, die für Ihre individuellen Entscheidungen innerhalb des Universitätslebens wichtig sind:

- Wer krank ist, ist krank! Das gilt für alle symptomatischen Erkrankungen. Wenn Sie krank sind und sich nicht gut fühlen, bleiben Sie bitte zuhause. Wenn Sie arbeitsfähig sind, können Sie soweit möglich von zu Hause aus arbeiten oder studieren, wenn Sie nicht arbeitsfähig sind, melden Sie sich bitte krank. Bei leichten Symptomen (bspw. abklingender Infekt) achten Sie bitte auf das Tragen eines medizinischen Mundschutzes und halten verstärkt Abstand.

- Wenn Sie ohne Krankheitssymptome einen positiven Coronatest haben, können Sie auf den Campus kommen. Sie müssen dann im Innenraum fünf Tage lang ohne Absetzen (sprich kein Mittagsimbiss o.ä.) eine FFP2-Maske tragen. Abweichend von den Landesregelungen tragen Sie bitte insgesamt sieben Tage eine Maske, so dass das Ansteckungsrisiko noch etwas länger dadurch eingedämmt ist.

- Natürlich müssen Sie nicht auf den Campus kommen; Sie können, soweit die Lehre oder in Absprache mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten die Arbeitsleistung es zulassen, von zu Hause arbeiten.

- Im UKSH gelten keine abweichenden Regelungen, aber bitte achten Sie darauf, im engen Patientenkontakt ggf. noch etwas mehr Vorsicht walten zu lassen. Weitergehende Informationen erhalten Studierende, die in der Klinik eingebunden sind, durch die für Sie zuständige Einheit (bspw. Hinweise dazu, wie Sie vor Ort tätig sein können, wenn Sie eine enge Kontaktperson einer coronainfizierten Person sind).

- Für Universitätsmitglieder aus anderen Bundesländern gelten die Regelungen des Bundeslandes. Eine Isolationspflicht wird bei uns im Rahmen von Präsenzpflicht entsprechend anerkannt. Anliegend finden Sie das leicht angepasste Hygienekonzept.

 

English version

Since last week, the state government in Schleswig-Holstein has lifted the isolation obligation in the event of a corona infection. This means that the responsibility for dealing with a corona infection, but above all with other symptomatic diseases, lies back with ourselves. This does not mean that Corona is now "over" as it is partly understood. But as in the pre-corona era, it is now a matter of integrating the disease into our lives without (or with fewer) government rules and dealing with it responsibly. We would like to give you a few key points that are important for your individual decisions within university life:

- Who is sick is sick! This applies to all symptomatic diseases. If you are sick and do not feel well, please stay at home. If you are able to work, you can work or study from home as far as possible, if you are not able to work, please call in sick. In case of mild symptoms (e.g. subsiding infection), please pay attention to wearing a medical mouth guard and keep an increased distance.

- If you have a positive corona test without symptoms of illness, you can come to campus. You must then wear an FFP2 mask indoors for five days without weaning (i.e. no lunch or similar). Deviating from the state regulations, please wear a mask for a total of seven days, so that the risk of infection is contained for a little longer.

- Of course, you don't have to come to campus; You can work from home as long as the apprenticeship or in consultation with your supervisor allows.

- There are no deviating regulations at the UKSH, but please make sure to exercise a little more caution in close patient contact. Students who are involved in the clinic can obtain further information from the unit responsible for them. (e.g. information on how you can work on site if you are a close contact of a corona-infected person).

- For university members from other federal states (e.g. Hamburg or Mecklenburg-Vorpommern), the regulations of the federal state apply. An obligation to isolate is recognized accordingly within the framework of compulsory presence.

Hygiene framework

 

 

 

 

 

Ergänzend finden Sie hier noch einmal die geltenden Coronaregelungen, die ausschließlich die Schnittstelle zum UKSH betreffen:

 

  • FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden des UKSH
  • Gäste und Besucher*innen im UKSH müssen einen negativen Schnelltestnachweis aus einer zertifizierten Teststelle bei sich tragen: Das gilt nicht für Studierende, die zu Vorlesungen in das UKSH müssen. Bitte denken Sie an Ihren Studierendenausweis!
  • Beschäftigte des UKSH (alle Beschäftigte, die über das UKSH administriert werden unabhängig von einer Tätigkeit in der Krankenversorgung) müssen sich drei Mal pro Woche selbst testen, sofern sie nicht als geimpft oder genesen gelten (s. dazu den Infobrief des UKSH 81/2022 und 84/2022).
  • PJler werden im UKSH wie Beschäftigte behandelt.
  • Studierende, die im UKSH ausgebildet werden (klinische Semester Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften) müssen sich ebenfalls drei Mal pro Woche selbst testen, sofern sie nicht als geimpft oder genesen gelten. Tests werden über den AStA zur Verfügung gestellt (nähere Informationen über den Zeitpunkt und Ausgabeort erfolgen über den AStA). Ein bei sich zu führender Dokumentationsnachweis wird über die Studiengangsleitungen zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Regelungen gibt es derzeit nicht. Nach wie vor gilt, dass das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen ein sehr sinnvoller Schutz ist. Eine Pflicht gibt es aber in Räumlichkeiten der Universität derzeit nicht.

 

Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Rahmenhygienekonzept. (englisch version)

 

Stand: 22.11.2022

Externe Links

Die vollständige Zusammenstellung aller relevanten Dokumente in alphabetischer Reihenfolge finden Sie im Intranet der Universität (focus:INSIDE) unter https://focusinside.uni-luebeck.de/ bei "Dokumente / Personal / Informationen rund um das Coronavirus".

Alle zurückliegenden Informationen der Universität zu Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Corona-Pandemie halten wir weiterhin unter https://www.uni-luebeck.de/universitaet/aktuelles/artikel/corona-bekanntmachungen-der-universitaet.html archiviert.