Referat Liegenschaften, Bau und Sicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgabenbereich und Zuständigkeiten
- Aufgaben gem. § 6 ASiG
- Arbeitsschutzfachliche Begehungen
- Untersuchung von Arbeits- und /Wegeunfall-Ursachen
- Beratung/ Unterstützung bei:
- Organisation eines Arbeitsschutzmanagements
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen, Schulungsmaßnahmen
- Laborsicherheit, Gefahrstoffmanagement
- Betriebsanweisungen
- Neu- und Umbauten, Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Beschaffung von Anlagen/Geräten
- Organisation der Ersten Hilfe
- Gesundheitsfördermaßnahmen
- Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung
Links
→ zu der Serviceseite Arbeitsschutz
für die Ukraine