Anspruchsberechtigte
sind Studierende, die zum 1. Dezember 2022
Die Einmalzahlung kann in dem Zeitraum vom 15.03.2023 – 30.09.2023 beantragt werden.
Hinweise:
Wie bekomme ich den Zugangs- und Pincode:
Den Zugangscode erhält jede/r antragsberechtigte/r Studierende nach dem Einloggen ins QIS-Portal. Unter meine Funktion finden den EPPSG-Zugangscode und den EPPSG-Pincode.
Haben Sie keinen Zugang mehr zum QIS-Portal, weil Sie bereits exmatrikuliert sind, dann kontaktieren Sie bitte ssc(at)uni-luebeck(dot)de.
Alle weitere Schritte der Beantragung erfahren Sie hier: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
für die Ukraine