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Prüfungsamt MINT/ Gesundheitswissenschaften

Ihre häufigsten Fragen zu Bachelor- und Masterarbeiten

Wie melde ich meine Bachelor- oder Masterarbeit an?
  • Das Anmeldeformular muss vom ausgebenden Dozenten und Ihnen unterschrieben, ausgefüllt beim Prüfungsamt abgeben werden. Wenn das Thema und der Gutachter von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden sind, erhalten der ausgebende Dozent und Sie eine Kopie der Anmeldung mit dem frühesten und spätesten Abgabetermin (siehe Prüfungsverfahrensordnung §16)
Wo gebe ich meine Bachelor- oder Masterarbeit ab?
  • Im Prüfungsamt im Haus 2 Zimmer 11 und 12 (Öffnungszeiten Dienstag bis Donnerstag von 9-12 Uhr, oder nach Vereinbarung)
  • Sie können sie auch an der Information im Haus A des UKSH abgeben (bitte im Umschlag mit folgender Adresse: Prüfungsamt MINT, Haus 2, Zimmer 11 und 12)
  • Vor Haus 2 befindet sich ein Briefkasten; außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes können Examensarbeiten auch dort eingeworfen werden
  • Oder Sie schicken Ihre Arbeit per Post (Abgabedatum ist nicht gleich Poststempel, sondern Eingangsdatum!)
Wie viele Exemplare werden benötigt?
  • Drei gebundene Exemplare der Arbeit (keine Ringbindung!) müssen abgegeben werden (Jeweils eines für den Erstgutachter, den Zweitgutachter und den Prüfungsausschuss)
Muss ich sonst noch etwas beachten, bzw. abgeben?
  • Außerdem muss eine digitale Version der Arbeit (USB-Stick oder CD) abgegeben werden
  • Es muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten sein
  • Die Arbeit muss mit einer Eidesstattlichen Erklärung versehen und unterschrieben sein:

Ich versichere an Eides statt, die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter Benutzung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt zu haben. (hier ist die deutsche Version ausreichend!)

Gibt es Vorlagen für Abschlussarbeiten?

Sie finden Hinweise und Vorlagen im Moodle.

Gibt es Vorschriften für die Gestaltung des Deckblatts?
  • Für die Gestaltung des Deckblatts haben die Prüfungsausschüsse MINT Richtlinien verfasst
Was kann ich tun, wenn ich den spätesten Abgabetermin nicht einhalten kann?
  • Wenn Sie krank sind und nicht an Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit arbeiten können, kann die Bearbeitungszeit der Arbeit um die Zeit der Krankheit verlängert werden. Bitte reichen Sie hierzu ein ärztliches Attest mit dem Formular Krankmeldung im Prüfungsamt ein.
  • Falls Sie aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen den Abgabetermin nicht einhalten können, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor- oder Masterarbeit stellen. Die Bearbeitungsdauer kann dann um die Dauer der Erschwernis verlängert werden.
Wie melde ich mein Kolloquium an?
  • Auch für die Anmeldung des Kolloquiums müssen Sie ein Anmeldeformular (Bachelor / Master) ausfüllen, das von Ihnen und von beiden Prüfern unterschrieben, im Prüfungsamt abgegeben werden muss. Nachdem der Termin von Prüfungsausschussvorsitzenden bestätigt worden ist, erhalten Sie eine Ladung zum Kolloquium. Bitte reichen Sie die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Termin im Prüfungsamt ein
Wie erhalte ich mein Zeugnis?
  • Es ist auf jeden Fall empfehlenswert einmal im Prüfungsamt zur Kontenklärung vorbeizuschauen. Alternativ können Sie Ihre Noten auch online überprüfen. Wenn alle Leistungszertifikate und die Gutachten für Ihre Bachelor- oder Masterarbeit vorliegen, wird Ihnen Ihr Zeugnis nach Ablauf der Bearbeitungsdauer per Post zugeschickt (achten Sie bitte darauf, dass eine aktuelle Adresse vorliegt).
  • Falls Sie freiwillige Leistungen erbracht haben, die im Diploma Supplement aufgelistet werden sollen, müssen Sie hierzu den Antrag auf Aufnahme von Modulen ins Diploma Supplement ausfüllen und vor Ihrer letzten Prüfung (in der Regel das Kolloquium) im Prüfungsamt abgeben.
  • Das Erstellen der Zeugnisunterlagen kann bis zu zwei Monate dauern.