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Fragen & Antworten

Auf dieser Seite findest Du Antworten sowohl von uns als auch von Studierenden auf viele Fragen rund um das MIW-Studium in Lübeck. 

Wie viele Prüfungsversuche habe ich und wann darf ich an einer Prüfung teilnehmen?

Studierende, die seit dem Wintersemester 2010/2011 mit ihrem Studium an der Universität zu Lübeck begonnen haben, haben insgesamt drei Prüfungsversuche pro Modul. Die Prüfung sollte nach dem Erwerb der Prüfungsvoraussetzungen angegangen werden, dabei kann jedoch frei zwischen erstem und zweitem Termin entschieden werden. Hat man einmal eine Prüfung versucht und ist durchgefallen, so ist man verpflichtet, den nächst möglichen Prüfungstermin erneut wahrzunehmen. Ein Nichterscheinen gilt hier dann als weiterer Fehlversuch.

Wie kann ich Wahlpflichtmodule wählen?

Im Bachelor sowie im Master müssen Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 16 KP eingebracht werden. Die gewählten fachspezifischen Wahlpflichtmodule im Umfang von 12 KP müssen dabei je nach Studiengangsordnung unterschiedlich viele Bereiche (Medizinische Ingenieurwissenschaft, Mathematik/Naturwissenschaften, Informatik/Elektrotechnik) des Wahlpflichtkatalogs abdecken. Zusätzlich muss ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 4 KP aus dem nicht-fachspezifischem Wahlpflichtkatalog gewählt werden. 

Die Auswahl beschränkt sich zunächst auf die Liste der Studiengangsordnung. Es können Wahlpflichtmodule über den Umfang von 16 KP hinaus absolviert werden. Am Ende kann dann ausgewählt werden, welche in die Gesamtnote mit eingehen sollen. MIW-Pflichtveranstaltungen können nicht noch einmal als Wahlpflichtmodul eingebracht werden.

Neben diesen Fächern erkennt der Prüfungsausschuss MIW zusätzliche Veranstaltungen für den fachspezifischen und den nicht-fachspezifischen Wahlpflichtbereich an. Die aktuelle Liste aller Ausnahmen ist im Downloadbereich zu finden. 

Veranstaltungen, die weder in der Studiengangsordnung, noch in dieser Auflistung genannt sind, müssen beim Prüfungsausschuss angefragt werden.

Was ist ein Bachelor-Seminar?

Das Bachelor-Seminar (ME3702) soll einen selbst ausgearbeiteten Vortrag sowie eine entsprechende schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen, wissenschaftlichen Thema beinhalten. Die Seminarsprache ist für alle Leistungen auf Englisch vorgegeben.

Das Seminar kann prinzipiell an allen Instituten und Kliniken der Universität zu Lübeck durchgeführt werden, wobei jedoch ein thematischer Zusammenhang zum Studium bestehen sollte. Die Studierenden sollten sich im Vorfeld selber informieren, in welchen Instituten, bzw. Kliniken wann welche Seminare angeboten werden. 

Das Seminar ist offiziell für das 6. Semester geplant, kann jedoch durchaus auch schon in früheren Semestern absolviert werden. 

Für das Modul wird am Ende ein B-Schein, also ohne eine Benotung, vom jeweiligen Institut des offiziellen Betreuers ausgestellt. Dieses Institut ist auch für die Weiterleitung der Leistung an das Prüfungsamt verantwortlich.

Wann/wo kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?

Die Bachelorarbeit ist für das 6. Semester des Bachelorstudiums geplant. Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden. Die Mindestbearbeitungszeit beläuft sich auf 3 Monate.

Das Thema der Bachelorarbeit muss einen medizintechnischen Hintergrund beinhalten. Dies kann vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt werden.

Beispiele aktuell verfügbarer Themen für Bacherlorarbeiten sind auf den jeweiligen Institutsseiten zu finden. 

Ab sofort ist das Deckblatt aller Abschlussarbeiten den Richtlinien der Sektion MINT entsprechend anzufertigen. Bei einer englischsprachigen Abschlussarbeit soll das Deckblatt ebenfalls in Deutsch sein, jedoch kann der englische Titel zuerst genannt werden.

Zur Bachelorarbeit gehört ein abschließendes Kolloquium. Beides muss von zwei Prüfern/Prüferinnen bewertet werden.

Persönliche Beratung durch: