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Vorklinik

Krankenpflegedienst (Pflegepraktikum)

Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist das Ableisten eines 3-monatigen Krankenpflegedienstes - das sogenannte Pflegepraktikum - in dem Studentinnen und Studenten „mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut gemacht“ und „in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses eingeführt“ werden sollen.

Die Praktika werden von Ihnen direkt mit den betreffenden Einrichtungen bzw. Stationen vereinbart. Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt zum Versicherungsschutz.

Pflegepraktika werden i.d.R. in den vorlesungsfreien Zeiten im vorklinischen Studienabschnitt abgeleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Praktikumszeiten, die vor Beginn des Studiums, allerdings nicht vor der Ausstellung des Abiturzeugnisses und in zeitlicher Nähe zum Studienbeginn absolviert wurden, sowie bestimmte Berufsausbildungen (in Teilen) angerechnet werden.

Die Anrechnung des Pflegepraktikums erfolgt ausschließlich durch das zuständige Landesprüfungsamt. Weitere Informationen zur Anrechnung finden Sie im Merkblatt des Landesprüfungsamtes: Kontakt und Merkblatt

Bitte beachten Sie, dass Sie die Ableistung des Pflegepraktikums in bestimmten Einrichtungen oder im Ausland vor Praktikumsbeginn beim Landesprüfungsamt beantragen bzw. absprechen müssen – nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt auf. 

Das gilt auch für die abgeleisteten Zeiten: lassen Sie Ihre Bescheinigungen spätestens im dritten Studiensemester durch das LPA auf Vollständigkeit prüfen, damit eventuelle Fehlzeiten noch rechtzeitig vor der Meldung zum Physikum ausgeglichen werden können.

Damit das Pflegepraktikum eine gute Erfahrung wird, ist es wichtig, sich darauf einzustellen, dass es sich noch nicht um ein ärztliches Praktikum handelt. Anleitung werden Sie nicht von Ärzten, sondern vom Pflegepersonal erhalten. Und: Warten Sie bitte nicht darauf, 'be'lehrt zu werden, sondern suchen Sie selbst aktiv nach Möglichkeiten zum Lernen.

Eine gute Möglichkeit, im Rahmen des Pflegepraktikums ‚über den Tellerrand‘ zu schauen, bietet dabei das Lübecker Sozialpraktikum:

An der Sektion Medizin können Sie das Pflegepraktikum um einen Monat verkürzen und dafür ein Sozialpraktikum absolvieren, Informationen dazu erhalten Sie Hier