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Freitag, 20.04.2018

Lehre

Wer hört, wer rät?

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Prävalenz von und Screening auf Schwerhörigkeit bei Erwachsenen in Deutschland - Antrittsvorlesung von Dr. Jan Löhler am 22. Mai (17:00 Uhr, Hörsaal T 1)

Schwerhörigkeit ist ein Symptom, das durch viele Erkrankungen verursacht werden kann. Die dahinter stehenden Erkrankungen sind vielfältig und bedürfen einer operativen, medikamentösen oder apparativen Behandlung. Wie bei allen Erkrankungen, die mit chronischen Symptomen einhergehen (z. B. Hypertonie etc.) müssen auch Schwerhörende meist lebenslang fachärztlich betreut werden. Eine nicht versorgte Schwerhörigkeit führt zu einem erhöhten Risiko an einer Demenz zu erkranken, ein kognitives Leistungsdefizit zu erleiden, zu stürzen oder depressiv zu werden.

Die Anzahl der erwachsenen Schwerhörenden ist in Deutschland nicht genau bekannt, Schätzungen gehen von etwa 20 Millionen betroffenen aus. Die hierzu vorliegenden Daten werden im Rahmen der Antrittsvorlesung dargestellt.

Da sich Schwerhörigkeit oft schleichend einstellt und eine Versorgung der Grunderkrankung, wenn überhaupt, häufig zu spät erfolgt, ist zur Früherkennung ein einfaches Screening auf Schwerhörigkeit erforderlich, das z. B. durch Allgemeinmediziner ohne technischen Aufwand durchgeführt werden kann. Hierzu eignet sich der Mini-Audio-Test (MAT), ein sechs Fragen umfassendes Inventar, das Hörprobleme in Alltagssituationen erfasst und auf einer dreistufigen Skala hinsichtlich des Zutreffens bei den Probanden abbildet (immer – manchmal – nie). Diese Antworten werden Punktwerten zugeordnet (2 – 1 – 0) und die Punktwerte aus den sechs Einzelfragen addiert.

Erwachsene ab dem 50. Lebensjahr, die einen Punktwert von mindestens 2, und Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr, die einen Punktwert von mindestens 3 erreichen, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Hörverlust von mindestens 25 dB in einer der vier Oktavfrequenzen zwischen 0,5 und 4 kHz. Dieses ist der Schwellenwert, ab dem nach der Hilfsmittelrichtlinie eine Hörgeräteversorgung erforderlich wird. Solchermaßen auffällige Probanden sollten unbedingt einer weiteren fachärztlichen Abklärung ihrer Schwerhörigkeit zugeführt werden.

(Habilitation im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde)

Mehr: Antrittsvorlesungen

Dr. Jan Löhler