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Modulhandbuch und Praxiscurriculum

Modul PT3560-KP05

Praktische Studienphase VIII (PrSPh8)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Physiotherapie 2016 (Pflicht), Physiotherapie, 6. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PT3561-Extern: Praktische Studienphase Pädiatrie/Gynäkologie/Psychiatrie 3 (Blockpraktikum extern, 9,5 SWS)
Workload:
  • 7 Stunden Selbststudium
  • 143 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Praktisches Arbeiten in spezifischen medizinischen Bereichen (Pädiatrie bzw. Gynäkologie bzw. Psychiatrie)
  • Wissensvertiefung des modulbezogenen, theoretisch praktischen Unterrichts durch praktische Arbeit am Patienten
  • Dokumentation des persönlichen Entwicklungsplans
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden kennen grundlegende interne Prozesse spezifischer medizinischer Fachbereiche und besitzen ein höheres Verständnis von klinischer Organisation, spezifischen klinischen Versorgungssituationen und physiotherapeutischen Behandlungen.
  • Sie können sich und ihr Umfeld basierend auf den Grundlagen reflexiven Denkens analysieren, kritisch beleuchten und gegebenenfalls Änderungen einleiten.
  • Sie können ihre eigenen Vorgehensweisen strategisch und zielgerichtet planen, unter Einbeziehung von dienlichen Maßnahmen zur optimalen Zusammenarbeit zwischen ihnen und ihren Mentoren.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praktikumsbericht
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • M.Sc. Annett Heitling
Lehrende:
  • MitarbeiterInnen der kooperierenden Lehrkrankenhäuser
  • M.Sc. Annett Heitling
  • B.Sc. Martina Nachtsheim
  • MPH Christina Bienert
  • M.Sc. Kirsten Großmann
  • N.N.
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Für den Besuch ist eine 80%ige Teilnahme der Module PT2500-KP08 bei der Fachrichtung Psychiatrie und PT2520-KP05 bei den Fachrichtungen Pädiatrie oder Gynäkologie Voraussetzung. Die Prüfungsleistung kann erst erbracht werden, wenn die Modulabschlussprüfung des entsprechenden Moduls erfolgreich bestanden wurde.

Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Sind Vorleistungen definiert, müssen diese vor der Erstprüfung erbracht und positiv bewertet worden sein.

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Die Benotung erfolgt allein aus der Bewertung der praktischen Prüfung.

Bei höheren Fehlzeiten in den einzelnen, verpflichtenden Lehrveranstaltungen von über 20% kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zur Prüfung verweigern.

Letzte Änderung:
17.7.2019