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Modulhandbuch und Praxiscurriculum

Modul PT1540-KP09

Theorie und Praxis von physiotherapeutischen Verfahren 2 (PhyV2)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


9
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Physiotherapie 2016 (Pflicht), Physiotherapie, 2. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PT1543-Ü: Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie (Übung, 2 SWS)
  • PT1541-Ü: Lymphdrainage (Übung, 2 SWS)
  • PT1542-Ü: Krankengymnastische Behandlungstechniken 2 (Übung, 5 SWS)
Workload:
  • 135 Stunden Präsenzstudium
  • 135 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
  • Physiotherapeutische und physikalische Techniken und Behandlungsverfahren (u. a. Thermo- und Inhalationstherapie, Bewegungsbad)
  • Behandlungsplanung und -durchführung nach dem Konzept von PNF
  • Theorie, Anwendungsbereiche, und Durchführung der Lymphdrainage
  • Grundlagen, Behandlungsplanung und -durchführung nach dem Konzept der Manuellen Therapie
  • Palpation der Bewegungsorgane
  • Verschiedene Methoden zur Atemtherapie
  • Verschiedene Methoden zur Entspannungstherapie
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden kennen modulbezogene krankengymnastische Behandlungstechniken/-konzepze und können diese fachmännisch anwenden.
  • Sie sind in der Lage die Anwendung von Lymphdrainagen zu erkennen und diese fachmännisch durchzuführen.
  • Sie besitzen ein tiefes Verständnis von Mobilisierung und können Manuelle Therapie professionell durchführen und anleiten.
  • Sie können die Bewegungsorgane palpieren und besitzen ein Grundverständnis für die Bedeutung der Therapeut-Patient-Beziehung. Sie können kritische Situationen während der Palpation analysieren, reflektieren und ihr Verhalten situationsgerecht anpassen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Mündliche Prüfung
Voraussetzung für:
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. med. Arndt-Peter Schulz
Lehrende:
  • M. Sc. Martin Thiel
  • MPH Christina Bienert
  • M.Sc. Kirsten Großmann
  • M. Sc. Susanne Klotz
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Die Benotung erfolgt allein aus der Bewertung der mündlichen Prüfung.

Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Sind Vorleistungen definiert, müssen diese vor der Erstprüfung erbracht und positiv bewertet worden sein.

Letzte Änderung:
17.7.2019