Website
Modulhandbuch ab WS 2014/15

Modul PF4313-KP05, PF4313

Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Geriatrie (HWVIIc)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in AP, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Geriatrie, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in AP, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in AP, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Geriatrie, 8. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen in Geriatrie, 8. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF4313-S: Fortgeschrittene Versorgungskonzepte der Alterstraumatologie (Seminar, 2 SWS)
  • PF4310-S: Klinische Pharmakologie für Pflegeberufe (Seminar, 1 SWS)
Workload:
  • 45 Stunden Präsenzstudium
  • 105 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
Lehrinhalte:
  • Klinische Pharmakologie: Intendierte und unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen, Inkompatibilitäten und geeignete bzw. ungeeignete Applikationsformen häufig eingesetzter Arzneimittel in der Behandlung von somatischen und psychischen Erkrankungen mit hoher exemplarischen Relevanz in der Versorgung von kritisch erkrankten Menschen oder Menschen mit onkologischen, geriatrischen bzw. pädiatrischen Erkrankungen
  • Klinische Pharmakologie: Besonderheiten in der pharmakologischen Therapie in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter (Kinder und ältere Menschen) und bestimmten Lebensumständen (v.a. Schwangerschaft, Stillzeit) und gesundheitlichen Risikosituationen (z. B. Niereninsuffizienz, Leberinsuffizienz)
  • Klinische Pharmakologie: Grundlagen der Arzneimittelzulassung (auch im Unterschied zu Medizinprodukten) sowie der Erkennung, Vermeidung und Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen
  • Klinische Pharmakologie: Häufige Fehler bei der Arzneimittelapplikation und Strategien zur Fehlervermeidung
  • Alterstraumatologie: Ätiologie, Symptome, Diagnostik, chirurgische und konservative Behandlung sowie Rehabilitation bei muskuloskeletalen Verletzungen im hohen Lebensalter
  • Alterstraumatologie: Häufige Verletzungsumstände sowie geeignete, pflegerelevante diagnostische Methoden und Instrumente zur validen Ersteinschätzung der Verletzungsschwere und des Behandlungsbedarfs durch Pflegende
  • Alterstraumatologie: Theoretische und empirische Grundlagen zu häufig verwendeten medizinischen Hilfsmitteln zur Förderung von Gang, Balance und Beweglichkeit der Betroffenen
  • Alterstraumatologie: Theoretische und empirische Grundlagen von multiprofessionellen und ggf. institutions- bzw. settingübergreifenden Modellen und Strategien zur frühen Rehabilitation und Förderung der Selbstpflegefähigkeiten bei älteren Menschen mit muskuloskeletalen Verletzungen
  • Alterstraumatologie: Theoretische und empirische Grundlagen zu Einstellungen, Normen und Werten hochbetagter Menschen hinsichtlich der Prävention von Stürzen und Verletzungen
  • Alterstraumatologie: Evidenzbasierte Empfehlungen für die Prävention von Stürzen und Verletzungen im hohen Lebensalter
  • Fallbezogene Wissensvertiefung und Anwendung in der Alterstraumatologie: Evidenzbasierte Empfehlungen zu pflegerelevanten Interventionen im Rahmen der akutstationären und/oder rehabilitativen Versorgung älterer Menschen mit behandlungsbedürftigen muskuloskeletalen Verletzungen
  • 35-stündiges Hospitationspraktikum im Bereich der akutstationären und/oder geriatrisch-rehabilitativen Versorgung älterer Menschen mit behandlungsbedürftigen muskuloskeletalen Verletzungen als Vorbereitung auf den zweiten Teil des Blockseminars (Näheres s. Bemerkungen und Praxiscurriculum)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden kennen und verstehen die Wirkmechanismen, die intendierten und unerwünschten Wirkungen sowie Wechselwirkungen, Inkompatibilitäten und geeignete bzw. ungeeignete Applikationsformen häufig eingesetzter Arzneimittel in der Behandlung von somatischen und psychischen Erkrankungen mit hoher exemplarischen Relevanz in der Versorgung von kritisch erkrankten Menschen oder Menschen mit onkologischen, geriatrischen bzw. pädiatrischen Erkrankungen.
  • Wissensvertiefung: Sie sind sensibilisiert für Besonderheiten in der pharmakologischen Therapie in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter (Kinder und ältere Menschen) und bestimmten Lebensumständen (v.a. Schwangerschaft, Stillzeit) und gesundheitlichen Risikosituationen (z. B. Niereninsuffizienz, Leberinsuffizienz).
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Unterschiede zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Voraussetzungen für die Arzneimittelzulassung und haben Kenntnis von den Methoden der Überwachung und Meldung unerwünschter Wirkungen (inkl. Klassifikation).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie sind für mögliche Fehler in der Applikation von Arzneimitteln sensibilisiert und kennen verschiedene Strategien zur Fehlervermeidung.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie verfügen über ein theoretisch und empirisch fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Ätiologie, Symptome, Diagnostik und chirurgischen und konservativen Behandlung von muskuloskeletalen Verletzungen und Schädigungen (v.a. Frakturen und Gelenkverletzungen/-schädigungen) bei älteren Menschen. Sie haben ein vertieftes Verständnis von den geriatrisch bedingten besonderen Komplikationsrisiken in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung der Betroffenen.
  • Wissensvertiefung: Sie kennen und verstehen Indikationen für sowie die Anwendungsweisen und potenzielle Komplikationen von medizinischen Hilfsmitteln zur Bewegungsförderung in Abhängigkeit vom bestehenden Verletzungsbild.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie sind mit den theoretischen und empirischen Grundlagen multiprofessioneller und settingübergreifender Behandlungspfade und Versorgungskonzepte für die akutstationäre und rehabilitative Versorgung älterer Menschen mit muskuloskeletalen Verletzungen vertraut und sind sich der damit einhergehenden Anforderungen an die pflegerischen Versorgung bewusst.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen evidenzbasierte Empfehlungen für pflegerelevante Interventionen (Diagnostik, Prävention, Behandlung, und Rehabilitation) im Rahmen der akuten oder rehabilitativen Versorgung älterer Menschen mit muskuloskeletalen Verletzungen. Ebenso kennen und verstehen sie die Indikationen, Handlungsabläufe und potenziellen Komplikationen medizinischer oder therapeutischer Interventionen, bei denen Pflegende mitwirken oder auf Delegationsbasis bestimmte Teilaufgaben übernehmen können.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen aktuelle theoretische und empirische Erkenntnisse hinsichtlich der Einstellungen, Normen und Werte hochbetagter Menschen zu Themen der Prävention von Stürzen und Verletzungen im hohen Lebensalter
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, oben beschriebenes klinisches Wissen fallbezogen adäquat auf die evidenzbasierte Planung der pflegerischen Versorgung älterer Menschen mit muskuloskeletalen Verletzungen anzuwenden sowie relevante pflegerische Interventionen sicher durchzuführen, exemplarisch entweder in der unmittelbaren Akutversorgung nach der Verletzung oder in der postoperativen oder der rehabilitativen Phase. Hierbei berücksichtigen sie explizit auch einen den Präferenzen und Fähigkeiten der Betroffenen angemessenen Einsatz medizinischer Hilfsmittel zur Bewegungsförderung.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, unmittelbar nach Auftreten der Verletzung eine valide Ersteinschätzung hinsichtlich der Verletzungsumstände und des aktuellen Gesundheitszustands vorzunehmen.
  • Instrumentale Kompetenzen: In der Akut- oder rehabilitativen Versorgung der Betroffenen können sie sicher und situationsgerecht an medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen mitwirken.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Auf der Basis ihres verbreiterten und vertieften klinischen Wissens sind sie imstande, individuelle Ressourcen und Barrieren der Betroffenen für eine frühzeitige Rehabilitation zu identifizieren und in der Abstimmung mit den Betroffenen und/oder deren Angehörigen sowie mit allen an der (Nach-)Versorgung Beteiligten Vorschläge für geeignete weiterführende Versorgungsarrangements zu unterbreiten.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind sensibel für die Normen, Werte und Präferenzen hochbetagter Menschen im Hinblick auf die Prävention von Stürzen und Verletzungen. Sie sind in der Lage, die Betroffenen und/oder deren Angehörigen nach den Prinzipen der evidenzbasierten Patienteninformation über identifizierte Risiken und infrage kommende Präventionsmaßnahmen zu informieren und geeignete Handlungsstrategien im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung auszuwählen.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, sich adäquat mit anderen an der Versorgung Beteiligten über fallbezogene klinische Fragen zu verständigen, und machen dabei schriftlich und mündlich korrekten Gebrauch von medizinischen bzw. professionsübergreifenden Fachtermini.
  • Systemische Kompetenzen: Sie können den Bedarf an erforderlichen klinischen Informationen oder Fachinformationen für die pflegerische Einschätzung des Gesundheitszustands älterer Menschen mit muskuloskeletalen Verletzungen in den verschiedenen Versorgungsphasen nach der Verletzung erkennen und die notwendigen Informationen einholen.
  • Systemische Kompetenzen: Sie sind sich des Potenzials und der Grenzen ihrer klinischen Kompetenzen bewusst und beachten diese bei eigenen pflegerischen Entscheidungen und in eigenen Handlungen. Sie sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen sowie ihre Kompetenzen durch Reflexion eigener klinischer Erfahrungen, Recherche und kritische Bewertung externer fachwissenschaftlicher Evidenz sowie den angemessenen Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen der eigenen und anderer beteiligter Berufsgruppen verantwortungsbewusst weiterzuentwickeln.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. med. Andreas Paech
Lehrende:
  • Prof. Dr. med. Andreas Paech
  • Prof. Dr. med. Markus Schwaninger
  • MitarbeiterInnen der Sektion Medizin
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang
- Referate

Modulprüfung:
- PF4313-L1: Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Geriatrie, Klausur, 90min, 100% der Modulnote
- PF4313-L2: Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Geriatrie, Praktikum, 35 h, 0% der Modulnote

Die Vorlesung wird aus dem Lehrmodul PF4311-Klinische Grundlagen spezieller/erweiterter diagnostischer, therapeutischer, präventiver oder palliativer Aufgaben in der Pflege - Intermediate Care (HWVIIa)- übernommen.

Das Seminar wird in Blockform (2 Blöcke) angeboten. Bestandteil des dazugehörigen Selbststudiums ist ein von den Studierenden selbständig zu organisierendes Hospitationspraktikum (PGKP 13 bzw. PAP 14,35 h) in einer geeigneten traumatologischen oder rehabilitativ-geriatrischen Einrichtung. Voraussetzung für die Anmeldung des Praktikums ist der Nachweis von Leistungszertifikaten im Umfang von 140 KP. Nähere Informationen zu den inhaltlichen und formalen Anforderungen and das Praktikum und relevante Formulare finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum.

Die praxisbezogene Studienleistung besteht aus einem Referat (Fallpräsentation 20 min + 10 min Diskussion) und ist Bestandteil der notwendigen aktiven Teilnahme an dem Seminar und damit Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung (s. Praxiscurriculum).

Die Prüfungsleistung (Klausur 90 min) gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde.

Letzte Änderung:
3.9.2021