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Modulhandbuch ab WS 2020/21

Modul PF2150-KP06

Pflegerische Diagnostik und Interventionen in speziellen Versorgungssituationen der Pflege 1 (PfDiInt)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


6
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022 (Wahl), für Äquivalenzprüfung, Beliebiges Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2020 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 3. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF2105-V: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 1 (Vorlesung, 4 SWS)
  • PF2150-S: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 1 (Seminar, 1 SWS)
Workload:
  • 75 Stunden Präsenzstudium
  • 80 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 25 Stunden Selbststudium
Lehrinhalte:
  • Pflegerische Diagnostik (Beobachtungskriterien und -methoden, Assessmentinstrumente, Fachtermini aus pflegerischen und multiprofessionellen Klassifikationssystemen, z.B. NANDA und ICF) bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersstufen mit Erkrankungen und gesundheitlichem Versorgungsbedarf häufig vorkommender Krankheitsbilder aus den medizinischen Fachgebieten Diabetologie, Nephrologie, Gastroenterologie, Onkologie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie und Traumatologie
  • Spezielle Pflegeinterventionen bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersstufen inkl. vorliegender evidenzbasierter Handlungsempfehlungen mit Erkrankungen der o.g. medizinischen Fachgebiete z. B. Diabetes mellitus Typ I und II, Niereninsuffizienz und Dialysepflichtigkeit, gastrointestinale Erkrankungen wie Morbus Crohn, onkologische Erkrankungen wie Leukämien, Karzinome des Magens und Darms, typische laparoskopische und konventionelle Operationen der Abdominalchirurgie wie Appendektomie, Ersatz großer Gelenke etc.
  • Konzepte und Prinzipien der Rehabilitation in den oben genannten medizinischen Fachbereichen, Anforderungen an das pflegerische Handeln im Rehabilitationskontext bei ausgewählten Krankheitsbildern
  • Überleitungspflege, Entlassungsmanagement und Einführung in das Case Management pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen exemplarisch in den oben genannten Krankheitsbildern
  • Theoretische und empirische Grundlagen pflegerischer Handlungsstrategien mit hoher Relevanz in der Versorgungspraxis (entweder wegen häufig vorkommender Anwendungsindikationen oder breiter Rezeption und Anwendung unabhängig von der Anwendungsindikation) sowie Handlungsabläufe und Anwendungstechniken der genannten Handlungsstrategien: Schmerzassessment und pflegerisches Schmerzmanagement bei akuten und chronischen Schmerzen, Bewegungsförderung, Dekubitusprävention, Sturzprophylaxe und Schlafförderung
  • Indikationen für sowie Abläufe und mögliche Komplikationen von speziellen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbeobachtung/-betreuung beinhalten (z. B. Blutabnahme, Insulintherapie, Besonderheiten der perioperativen Versorgung abhängig von der Art des chirurgischen Eingriffs, nicht-invasive Maßnahmen der Fraktur- und orthopädischen Versorgung, Dialyse etc.)
  • Anforderungen an das pflegerische Handeln in Versorgungskontexten außerhalb der stationären Akutversorgung, insbesondere in der ambulanten Versorgung (ambulanter Pflegedienst, frühe Hilfen und weiterer niederschwelliger Versorgungsangebote) und stationären Pflegeeinrichtungen für alte Menschen und Menschen aller Altersstufen mit hohem Pflegebedarf in der Langzeitversorgung
  • Theorien, Modelle und Methoden der Förderung der Selbstpflege bei Menschen aller Altersstufen mit chronischen Erkrankungen und der familienzentrierten Pflege (theoretische und empirische Evidenz)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissen und Verstehen: Die Studierenden haben ein breites Verständnis der krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen mit o.g. Erkrankungen bzw. gesundheitlichem Versorgungsbedarf in komplexen, akuten und dauerhaften Pflegesituationen.
  • Wissen und Verstehen: Sie kennen und verstehen die Indikationen für sowie die Handlungsabläufe und potenziellen Komplikationen von spezifischen Pflegeinterventionen bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersstufen mit o.g. Erkrankungen. Sie kennen und verstehen vorliegende evidenzbasierte Handlungsempfehlungen bzw. haben ein Verständnis von der Art und Güte der zugrunde liegenden Wissensbestände.
  • Wissen und Verstehen: Sie kennen und verstehen grundlegende Konzepte und Prinzipien der Rehabilitation bei Menschen aller Altersgruppen mit o.g. Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen und erkennen die besonderen Anforderungen an das pflegerische Handeln im Rehabilitationskontext.
  • Wissen und Verstehen: Die Studierenden kennen relevante Inhalte der Beratung und Anleitung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen und können diese individuell auf den Bedarf anwenden
  • Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen: Sie verfügen über die Fähigkeit, die vorliegenden Informationen zum pflegerischen Unterstützungsbedarf sowie bestehende pflegerische Versorgungsarrangements o.g. pflegebedürftiger Menschen kritisch hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Güte bzw. Angemessenheit zu prüfen und bei Bedarf weitere Informationen zur genauen Bewertung des Unterstützungsbedarfs oder zur Ableitung von Vorschlägen für die Versorgungsanpassung einzuholen.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie sind zur sicheren Mitwirkung an o.g. Anordnungen und Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation in der Lage und können sich hierbei adäquat mit den Beteiligten anderer Berufsgruppen über notwendige Arbeitsschritte oder beobachtete Veränderungen im Gesundheitszustand der Betroffenen verständigen.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie sind sensibilisiert für die besonderen Anforderungen an das pflegerische Handeln in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen außerhalb des Akutkrankenhauses und für die pflegerischen Aufgaben bei der Überleitung der Betroffenen von einem Versorgungssetting in ein anderes. Sie verfügen über ein initiales Verständnis von den Begriffen und Methoden des Case Management.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis: Die Studierenden begründen das eigene Handeln auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, vor dem Hintergrund von Gesetzen und Verordnungen sowie ethischen Leitlinien und Werthaltungen.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis: Die Studierenden gestalten vorbehaltende Tätigkeiten wie die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs verantwortlich aus und positionieren pflegewissenschaftliche Erkenntnisse im intra- und interdisziplinären Team.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie können bei der Planung der pflegerischen Versorgung für pflegebedürftige Menschen o.g. Zielgruppen die Perspektiven und Belange anderer (ggf. anschließend) an der Versorgung Beteiligter einbeziehen. Insbesondere sind sie imstande, familiäre Bezugs- und/oder Pflegepersonen angemessen in die Gestaltung des Pflegeprozesses einzubeziehen
  • Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen: Sie sind in der Lage, das vermittelte Wissen adäquat und sicher in der pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen mit o.g. Erkrankungen bzw. in o.g. Lebens- oder Versorgungssituationen anzuwenden. Das heißt, sie können pflegerelevante Bedürfnisse und Probleme der Betroffenen angemessen erkennen und benennen, unter Berücksichtigung der Prinzipien der EbN angemessene pflegerische Interventionen auswählen, diese durchführen und den Anwendungsverlauf beobachten und adäquat dokumentieren.
  • Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen: Die Studierenden sind in der Lage wissenschaftsbasiert die Planung, Organisation, Gestaltung, Durchführung, Steuerung und Evaluation von komplexen Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen in den o.g. Fachgebieten durchzuführen
  • Wissen und Verstehen: Die Studierenden verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Modelle und Methode zur Förderung der Selbstpflegefähigkeit und können diese auf den individuellen Fall anwenden.
  • Wissen und Verstehen: Sie kennen und verstehen die Indikationen für und die Abläufe und möglichen Komplikationen von speziellen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbeobachtung und -betreuung
  • Wissen und Verstehen: Sie kennen und verstehen spezifische Instrumente und Methoden für die Erfassung der krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen mit o.g. Erkrankungen. Sie überblicken die Anwendungsbereiche dieser Instrumente und Methoden und sind sich der zu berücksichtigenden Anforderungen gemäß den Prinzipien der evidenzbasierten Diagnostik bewusst.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Literatur:
  • Leitlinien und Expertenstandards zu den jeweiligen Themen (sofern für jeweiliges Thema vorliegend):: - Ressourcen werden in Moodle zur Verfügung gestellt
  • Lauster M, Seitz AM, Drescher A, et al. (Hrsg.): PflegeHeute. Lehrbuch für Pflegeberufe. 7. Auflage - München: Elsevier
  • Buchreihe: Praxiswissen Gerontologie und Geriatrie kompakt.: - Berlin & Boston: De Gruyter
  • Hoehl M & Kullick P (Hrsg.): Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. 5. aktualisierte Auflage - Stuttgart: Thieme
  • Paetz B (Hrsg.): Chirurgie für Pflegeberufe. 23. Auflage - Stuttgart: Thieme
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- PF1100-KP06 Basismodul pflegerische Diagnostik und Interventionen in
der Pflege 1 erfolgreich abgeschlossen
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang

Modulprüfung:
- PF2150-L1: Pflegerische Diagnostik und Interventionen in speziellen Versorgungssituationen der Pflege 1, Klausur, 90min, 100% der Modulnote

Das Modul umfasst als einzige Prüfung eine Klausur mit Dauer und Umfang gemäß PVO. Unbenotete Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung bearbeitet und positiv bewertet worden sein.

Letzte Änderung:
13.3.2024