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Modulhandbuch ab WS 2020/21

Modul PF1150-KP05

Einführung in die pflegerische Praxis (EinpfPr)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2020 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 1. und 2. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF1150-Ü: Praxisreflexion (Übung, 1 SWS)
  • PF1152-V: Lernort Pflegepraxis (Vorlesung, 1 SWS)
  • PF1151-V: Medizintechnik für Pflegeberufe (Vorlesung, 1 SWS)
  • PF1150-V: Einführung Recht (Vorlesung, 1 SWS)
Workload:
  • 40 Stunden Selbststudium
  • 50 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 60 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen des pflegeberuflichen Handelns, v.a. Berufsrecht, Leistungsrecht, relevante Inhalte des Zivil- und Haftungsrechts, Arbeitsrechts und Strafrechts
  • Medizinprodukte: Definitionen, Risikoklassen, aktuelle Regelungen des Medizinprodukterechts für das Inverkehrbringen und den Gebrauch (z. B. Arbeitsschutz)
  • Aufbau und Funktionsmechanismen verbreiteter Medizinprodukte für Pflege sowie medizinische Diagnostik und Therapie: Geräte zur Überwachung von Vitalzeichen (inkl. Atmung), Röntgen, Ultraschall, Sauerstoffgabe
  • Ziele und Ablauf des praktischen Ausbildungsanteils im Studium sowie dazugehörige curriculare und lernbegleitende Unterlagen (Praxiscurriculum, Praxisbegleitbuch)
  • Lehrangebote (Praxisanleitung, Praxisbegleitung) sowie studentisch zu erbringende Leistungsnachweise am Lernort Praxis; Methoden der Evaluation der Kompetenzentwicklung durch Studierende, Praxiseinrichtung und Hochschule
  • Förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen für das Lernen am Lernort Praxis im Rahmen des Studiums, Strategien für die Problemlösung bei auftretenden Konflikten oder hinderlichen Faktoren in der Lernumgebung
  • Formulierung eigener kompetenzorientierter Lernziele für das praxisgebundene Lernen im Studiumsverlauf
  • Methoden für die selbstständige Überwachung und Reflexion des praxisgebundenen Lernens
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung: Die Studierenden können relevante Normen des Berufsrechts (v.a. PflBG), des Sozialrechts (v.a. SGB V, SGB XI) und des weiteren Zivil- und Haftungsrechts (z. B. Datenschutz und Datensicherheit) sowie des Strafrechts zusammenfassen und auf Situationen des pflegerischen Handelns übertragen.
  • Wissensverbreiterung: Sie können die Wirkprinzipien bzw. Funktionsmechanismen häufiger in der Pflege und Gesundheitsversorgung verwendeter Medizinprodukte erläutern.
  • Wissensverbreiterung: Sie können die Ziele und den Ablauf der Praxiseinsätze im Studium erläutern.
  • Wissensverbreiterung: Sie können die Rollen und Aufgaben der Universität (v.a. Praxisbegleitung, Reflexionsgespräche) und der Praxispartner (v.a. Praxispartner) sowie ihre eigenen Rollen und Aufgaben (z. B. zu erbringende Leistungsnachweise, Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit) im Rahmen der Praxiseinsätze beschreiben und begründen.
  • Nutzung und Transfer: Sie können die vermittelten normativen Grundlagen und weiteren Inhalte dieses Moduls in ihrem Verhalten am Lernort Praxis adäquat berücksichtigen. Sie nutzen selbstständig das Praxiscurriculum und das Praxisbegleitbuch als Informationsressource bei auftretenden Fragen.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie kennen die zentralen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner seitens der Universität und der Praxispartner/-Einrichtungen für die Organisation, Durchführung und Reflexion der Praxiseinsätze und suchen zielgerecht und rechtzeitig den Kontakt und Austausch mit diesen.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität: Sie sind in der Lage, basierend auf den inhaltlichen Rahmenvorgaben für die einzelnen Praxiseinsätze jeweils eigene Lernziele zu Beginn eines Praktikums zu formulieren. Im Austausch mit den Praxisanleitenden und zuständigen Lehrverantwortlichen der Universität können sie den Grad der Erreichung dieser Ziele reflektieren und geeignete Strategien für das praxisgebundene Lernen und ggf. für die Bewältigung aufgetretener Barrieren ableiten.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität: Sie sind sich der unterschiedlichen Anforderungen an die Kompetenzentwicklung von Lernenden in der beruflichen und der hochschulischen Berufsausbildung bewusst und können die Ziele der von ihnen gewählten hochschulischen Pflegeausbildung und ihre eigene Motivation für das Studium im Austausch mit Angehörigen der eigenen und anderer Berufsgruppe sowie mit Betroffenen beschreiben und begründen und identifizieren sich selbst als Studierende der Pflege.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Schriftliche Ausarbeitung
  • Referat
  • B-Schein (unbenotet)
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Literatur:
  • Wiese UE: Pflegerecht. Grundlagen, Fälle, Praxis. - Vahlen, München, 2014
  • Klie T, Stascheit U (2011).: Gesetze für Pflegeberufe. - Nomos Verlag, 12. Aufl.
  • Weiß T. (2016).: Recht in der Pflege. Lernen, Verstehen, Anwenden. - Verlag C. H. Beck. 2. Auflage
  • Hell W. (2018): Alles Wissenswerte über Staat, Bürger, Recht - Thieme Verlag. 8. Auflage
  • Universität zu Lübeck (2020): Praxiscurriculum Bachelorstudiengang Pflege - Erscheint Oktober 2020 (https://www.uni-luebeck.de/studium/studiengaenge/pflege/bachelor/modulhandbuch-und-praxiscurriculum.html)
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang

Modulprüfung:
- PF1150-L1: Einführung in die pflegerische Praxis, schriftliche Ausarbeitung und Referat, unbenotet

Das Modul umfasst als einzige Prüfung eine schriftliche Ausarbeitung und Referat gemäß PVO. Unbenotete Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung bearbeitet und positiv bewertet worden sein.

(Anteil Istitut für Medizintechnik an V ist 33 %)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie an V ist 33 %)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an V ist 33 %)
(Anteil Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie - Pflege-Sektion an Ü ist 100 %)

Letzte Änderung:
13.3.2024