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Modulhandbuch ab WS 2018/19

Modul PF3100-KP06

Der komplexe Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (WfPV2)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


6
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Angewandte Pflegewissenschaft 2022 (Wahl), für Äquivalenzprüfung, Beliebiges Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2020 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 6. und 7. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 5. und 6. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Evidenzbasierte Pflegepraxis, 5. und 6. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF3103-V: Von Fall zu Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF3103-S: Von Fall zu Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (Seminar, 2 SWS)
Workload:
  • 50 Stunden Integrierte Praxisstunden
  • 70 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 60 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Fallspezifische Wiederholung, Vertiefung und Anwendung des bisher vermittelten klinischen, ethischen, organisations- und steuerungsbezogenen sowie wissenschaftlichen Wissens und Könnens bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Pflege in der Versorgung individueller Pflegebedürftiger mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements
  • Relevante exemplarische Gesundheitsprobleme: akute oder chronische Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen (Einzel- oder Mehrfacherkrankungen), die aufgrund ihres klinischen Schweregrads bzw. ihrer Auswirkungen auf die ATL und die soziale Teilhabe einen mäßigen bis hohen pflegerischen Unterstützungsbedarf implizieren
  • Relevante exemplarische Versorgungsarrangements: Versorgungssituationen, die durch den Bedarf an einem wohl abgestimmten Miteinander pflegerischer, medizinischer, therapeutischer und ggf. weiterer professioneller Angebote und Interventionen und/oder durch den expliziten Bedarf an der Einbindung familiärer oder anderer informeller Unterstützungssysteme gekennzeichnet sind
  • Vertiefung der Herausforderungen bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Information und Beratung der Betroffenen und einer evidenzbasierten, gemeinsamen Entscheidungsfindung (bezogen auf pflegerelevante Entscheidungs- und Handlungsprozesse)
  • Fallbezogene Anforderungen an das pflegerische Handeln bei der Mitwirkung an der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie bei der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit
  • Wiederholung/Festigung: Recherche sowie kritische Bewertung und Reflexion evidenzbasierter Empfehlungen bzw. Fachinformationen zu Fragestellungen individueller Versorgungssituationen
  • Chancen und Barrieren der Umsetzung einer evidenzbasierten Pflege in komplexen Pflegesituationen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensvertiefung: Die Studierenden verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Erkennung und Bewertung pflegerelevanter Bedürfnisse und Probleme unter Beachtung der Anforderungen der evidenzbasierten Diagnostik bei pflegebedürftigen Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der evidenzbasierten Entscheidungsfindung und Auswahl adäquater pflegerischer Interventionen bei pflegebedürftigen Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der adäquaten pflegerischen Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie in o.g. komplexen Versorgungssituationen.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der vorausschauenden und angemessenen Einbindung von Angehörigen und anderen informellen Pflegepersonen sowie von anderen an der Versorgung beteiligten Professionellen und Institutionen in o.g. komplexen Versorgungssituationen.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein reflektiertes Bewusstsein für ethisch herausfordernde Versorgungssituationen und haben die notwendigen Kenntnisse und intellektuellen Fähigkeiten, um zu einer ethisch angemessenen Veränderung entsprechender Versorgungsumstände beizutragen.
  • Nutzung und Transfer: Sie sind in der Lage, o.g. vertieftes klinisches, ethisches, organisations- und steuerungsbezogenes sowie wissenschaftliches Wissen situationsgerecht in der Gestaltung der pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements anzuwenden.
  • Nutzung und Transfer: Sie können relevante Bedürfnisse und Probleme o.g. betroffener Personen sicher und genau identifizieren und adäquate pflegerische Interventionen (inkl. Maßnahmen der pflegerischen Patienteninformation, -beratung und -anleitung) einleiten. Hierbei berücksichtigen sie neben evidenzbasierten Empfehlungen für pflegerisches Handeln insbesondere die individuellen Präferenzen und Bedürfnisse der betroffenen Person, klinische Informationen zum Gesundheits- und Krankheitszustand, zur medizinischen Diagnostik und Therapie sowie zu den familiären, organisationalen und sonstigen Rahmenbedingungen der Versorgungssituation.
  • Nutzung und Transfer: Sie können geeignete Kriterien für die Evaluation individueller Pflegeprozesse und multiprofessioneller Versorgungsprozesse benennen, entsprechende Informationen erheben und diese im Hinblick auf Validität und Relevanz bewerten sowie Schlussfolgerungen für die weitere Gestaltung des Versorgungsprozesses ziehen. Sie berücksichtigen hierbei auch aktuelle Bedingungen und Ergebnisse der lokalen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bezogen auf die fallspezifischen Pflegeziele und -ergebnisse.
  • Nutzung und Transfer: Sie können pflegerische Fallbesprechungen planen, durchführen, dokumentieren und kritisch reflektieren, um pflegerisch herausfordernde Versorgungssituationen zu analysieren und geeignete Handlungsstrategien zu entwickeln.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie sind in der Lage, die Ergebnisse ihrer pflegerischen Diagnostik und Entscheidungsfindung sowie durchgeführte Maßnahmen und deren Anwendungsergebnisse sachgerecht zu beschreiben und zu begründen sowie zu dokumentieren. Sie machen hierbei adressatengerechten Gebrauch von Fachbegriffen und fachlichen Erklärungen.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie sind in der Lage, in der Planung, Umsetzung und Evaluation der pflegerischen Versorgung für pflegebedürftige Menschen unterschiedlicher Altersgruppen mit komplexen Bedarfslagen notwendige Ansatzpunkte für die Einbindung anderer Berufsgruppen und an der Versorgung Beteiligten (insbesondere Familie) zu erkennen, potenziell förderliche Faktoren und Barrieren für eine abgestimmte Versorgung im Team zu benennen und gezielte Strategien für eine effektive Zusammenarbeit abzuleiten.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität: Sie sind in der Lage, situationsbezogen weitere geeignete Informationen (individuelle klinische Informationen, fachwissenschaftliche Informationen, Informationen zu relevanten Kontextfaktoren) zu recherchieren, um eine sachgerechte Bewertung des individuellen Bedarfs an pflegerischer Unterstützung vornehmen oder eine adäquate pflegerische Handlungsentscheidung treffen zu können.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben gemäß Vorgabe am Semesteranfang

Modulprüfung:
- PF3100-L1: Der komplexe Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis, Klausur, 120min, 100% der Modulnote


Unbenotete Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung bearbeitet und positiv bewertet worden sein.

Die Modulabschlussleistung umfasst eine Klausur gemäß PVO und bildet einen Anteil der staatlichen Prüfungen gemäß PflAPrV.

Letzte Änderung:
13.3.2024