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Modulhandbuch ab WS 2018/19

Modul PF3100

Der komplexe Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (WfPV)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


9
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis, 5. und 6. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF3103-P: Von Fall zu Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (Praktikum, 2 SWS)
  • PF3102-V: Evidenzbasiertes Entscheiden und Handeln in komplexen Pflegesituationen 2 (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF3103-Ü: Von Fall zu Fall: Pflege nach den Prinzipien der evidenzbasierten Praxis (Übung (theoriebasiert, problemorientiertes Lernen), 2 SWS)
  • PF3101-V: Evidenzbasiertes Entscheiden und Handeln in komplexen Pflegesituationen 1 (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 50 Stunden Prüfungsvorbereitung
  • 50 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 120 Stunden Präsenzstudium
  • 50 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Fallspezifische Wiederholung, Vertiefung und Anwendung des bisher vermittelten klinischen, ethischen, organisations- und steuerungsbezogenen sowie wissenschaftlichen Wissens und Könnens bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Pflege in der Versorgung individueller Pflegebedürftiger mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements
  • Relevante exemplarische Gesundheitsprobleme: akute oder chronische Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen (Einzel- oder Mehrfacherkrankungen), die aufgrund ihres klinischen Schweregrads bzw. ihrer Auswirkungen auf die ATL und die soziale Teilhabe einen mäßigen bis hohen pflegerischen Unterstützungsbedarf implizieren
  • Relevante exemplarische Versorgungsarrangements: Versorgungssituationen, die durch den Bedarf an einem wohl abgestimmten Miteinander pflegerischer, medizinischer, therapeutischer und ggf. weiterer professioneller Angebote und Interventionen und/oder durch den expliziten Bedarf an der Einbindung familiärer oder anderer informeller Unterstützungssysteme gekennzeichnet sind
  • Vertiefung der Herausforderungen bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Information und Beratung der Betroffenen und einer evidenzbasierten, gemeinsamen Entscheidungsfindung (bezogen auf pflegerelevante Entscheidungs- und Handlungsprozesse)
  • Fallbezogene Anforderungen an das pflegerische Handeln bei der Mitwirkung an der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie bei der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit
  • Wiederholung/Festigung: Recherche sowie kritische Bewertung und Reflexion evidenzbasierter Empfehlungen bzw. Fachinformationen zu Fragestellungen individueller Versorgungssituationen
  • Chancen und Barrieren der Umsetzung einer evidenzbasierten Pflege in komplexen Pflegesituationen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensvertiefung: Die Studierenden verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Erkennung und Bewertung pflegerelevanter Bedürfnisse und Probleme unter Beachtung der Anforderungen der evidenzbasierten Diagnostik bei pflegebedürftigen Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der evidenzbasierten Entscheidungsfindung und Auswahl adäquater pflegerischer Interventionen bei pflegebedürftigen Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der adäquaten pflegerischen Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie in o.g. komplexen Versorgungssituationen.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein gefestigtes und vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der vorausschauenden und angemessenen Einbindung von Angehörigen und anderen informellen Pflegepersonen sowie von anderen an der Versorgung beteiligten Professionellen und Institutionen in o.g. komplexen Versorgungssituationen.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein reflektiertes Bewusstsein für ethisch herausfordernde Versorgungssituationen und haben die notwendigen Kenntnisse und intellektuellen Fähigkeiten, um zu einer ethisch angemessenen Veränderung entsprechender Versorgungsumstände beizutragen.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, o.g. vertieftes klinisches, ethisches, organisations- und steuerungsbezogenes sowie wissenschaftliches Wissen situationsgerecht in der Gestaltung der pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen unterschiedlichen Lebensalters mit komplexen Gesundheitsproblemen und/oder komplexen Versorgungsarrangements anzuwenden.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie können relevante Bedürfnisse und Probleme o.g. betroffener Personen sicher und genau identifizieren und adäquate pflegerische Interventionen einleiten. Hierbei berücksichtigen sie neben evidenzbasierten Empfehlungen für pflegerisches Handeln insbesondere die individuellen Präferenzen und Bedürfnisse der betroffenen Person, klinische Informationen zum Gesundheits- und Krankheitszustand, zur medizinischen Diagnostik und Therapie sowie zu den familiären, organisationalen und sonstigen Rahmenbedingungen der Versorgungssituation.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, die Ergebnisse ihrer pflegerischen Diagnostik und Entscheidungsfindung sowie durchgeführte Maßnahmen und deren Anwendungsergebnisse sachgerecht zu beschreiben und zu begründen sowie zu dokumentieren. Sie machen hierbei adressatengerechten Gebrauch von Fachbegriffen und fachlichen Erklärungen.
  • Systemische Kompetenzen: Sie sind in der Lage, situationsbezogen weitere geeignete Informationen (individuelle klinische Informationen, fachwissenschaftliche Informationen, Informationen zu relevanten Kontextfaktoren) zu recherchieren, um eine sachgerechte Bewertung des individuellen Bedarfs an pflegerischer Unterstützung vornehmen oder eine adäquate pflegerische Handlungsentscheidung treffen zu können.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Die Bearbeitung der Übungsaufgaben ist Teil der notwendigen aktiven Teilnahme an dem Praktikum und an den Übungen und stellt eine voraussetzende Studienleistung dar.

Das Lehrmodul umfasst Anteile eines Praktikums (PGKP 8 bzw. PGKKP 8 bzw. PAP 9), das Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut KrPflAPrV bzw. AltPflAPrV ist. Nähere Informationen zu dem Praktikum inkl. Angaben zu der praxisbezogenen Studienleistung finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die praxisbezogene Studienleistung ist wie o. g. Übungsaufgaben Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung.

Die Prüfungsleistung besteht aus drei Teilklausuren à 120 min und ist Teil der staatlichen Prüfung zum Erwerb der Berufszulassung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege. Es gelten die Prüfungsbestimmungen laut § 10 Studiengangsordnung.

Letzte Änderung:
22.9.2020