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Modulhandbuch ab WS 2018/19

Modul PF2100-KP05, PF2100

Theorie und Praxis spezieller pflegerischer Interventionen (WfPIII)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis, 3. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis, 3. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis, 3. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF2100-V: Ausgewählte pflegerische Handlungsstrategien aus wissenschaftlicher Sicht (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2100-P: Theorie und Praxis ausgewählter pflegerischer Handlungsstrategien (Praktikum, 2 SWS)
Workload:
  • 60 Stunden Präsenzstudium
  • 45 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 45 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Theoretische und empirische Grundlagen pflegerischer Handlungsstrategien mit hoher Relevanz in der Versorgungspraxis (entweder wegen häufig vorkommender Anwendungsindikationen oder breiter Rezeption und Anwendung unabhängig von der Anwendungsindikation): v.a. Schmerzassessment und pflegerisches Schmerzmanagement, Bewegungsförderung und Sturzprophylaxe (inkl. Umgebungsanpassung), Kinästhetik, Basale Stimulation, Kontinenzförderung, Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen, Biographiearbeit, familienorientierte Pflege, Einbindung informeller und/oder niedrigschwelliger Pflege- und Unterstützungsangebote
  • Handlungsabläufe und Anwendungstechniken der genannten Handlungsstrategien
  • Einführung in evidenzbasierte Wissensressourcen wie Leitlinien, Expertenstandards, Behandlungspfade
  • Einführung in die Prinzipien der evidenzbasierten Patienteninformation und gemeinsamen Entscheidungsfindung
  • Bedingungsfaktoren für die und Herausforderungen bei der Umsetzung von EbN
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung: Die Studierenden kennen und verstehen die theoretischen und empirischen Grundlagen sowie die Techniken von Pflegestrategien mit hoher Relevanz in der Versorgungspraxis (entweder häufig vorkommende Anwendungsindikationen oder breite Rezeption und Anwendung unabhängig von der Anwendungsindikation).
  • Wissensverbreiterung: Sie verfügen über ein initiales Verständnis für den Aufbau und den Inhalt evidenzbasierter Wissensressourcen wie Leitlinien oder Expertenstandards.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein vertieftes Verständnis für die Erfordernisse evidenzbasierten Handelns und sind sich der Notwendigkeit bewusst, die Angemessenheit pflegerischer Handlungsstrategien vor dem Hintergrund der Bedingungen der individuellen Pflegesituation und der verfügbaren besten wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch zu prüfen.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie sind für die Herausforderungen bei der Umsetzung von EbN sensibilisiert und erkennen die Bedeutung einer umfassenden Erhebung der Bedürfnisse und Präferenzen der Betroffenen bzw. von deren Angehörigen sowie der Einbindung dieser Adressaten pflegerischen Handelns in die Entscheidungsfindung.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind in der Lage, die diskutierten pflegerischen Handlungsstrategien situationsgerecht nach den EbN-Prinzipien auszuwählen (bzw. von deren Einsatz abzusehen) und deren Angemessenheit im weiteren Anwendungsverlauf zu beobachten und zu bewerten.
  • Instrumentale Kompetenzen: Sie sind imstande, Kerntechniken bzw. Kernhandlungen der diskutierten Handlungsstrategien sicher und situationsangemessen in indizierten Anwendungssituationen auszuführen.
  • Kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, ihre Handlungsentscheidungen bezüglich der genannten Strategien schriftlich und mündlich sachgemäß argumentativ zu vertreten.
  • Systemische Kompetenzen: Sie besitzen die Fähigkeit, mögliche Widersprüche zwischen dem theoretischen und empirischen Wissen zu pflegerischen Handlungsstrategien und dem zu beobachtenden Vorgehen in der Pflegepraxis kritisch zu reflektieren und mögliche Bedingungsfaktoren zu erkennen.
  • Systemische Kompetenzen: Sie nehmen selbst beobachtete Theorie-Praxis-Widersprüche ernst und leiten daraus angemessene Impulse für die Verantwortung im eigenen Lernen und Handeln ab.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praxisbezogene Studienleistungen (s. Praxiscurriculum)
Modulverantwortlicher:
  • Dr. Stefanie Mentrup
Lehrende:
Literatur:
  • Expertenstandards und Leitlinien zu den jeweiligen Themen: (sofern für jeweiliges Thema vorliegend) - (Ressourcen werden in Moodle zur Verfügung gestellt)
  • Behrens J & Langer G, 2010.: Evidence-based Nursing and Caring. Methoden und Ethik der Pflegepraxis und Versorgungsforschung. - Huber, Bern, 3., überarb. u. erg. Aufl.
  • Hoben M, Bär M, Wahl HW (Hrsg.), 2015.: Implementierungswissenschaft für Pflege und Gerontologie. Grundlagen, Forschung und Anwendung. - Kohlhammer, Stuttgart.
  • Rycroft-Malone J, Bucknall T (Ed.), 2010.: Models and Frameworks for Implementing Evidence-Based Practice: Linking Evidence to Action. - Wiley-Blackwell, Sigma Theta Tau International Honor Society of Nursing.
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Das Lehrmodul umfasst Anteile eines Praktikums (PGKP 5 bzw. PGKKP 5 bzw. PAP 5), das Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut KrPflAPrV bzw. AltPflAPrV ist. Nähere Informationen zu dem Praktikum inkl. Angaben zu den praxisbezogenen Studienleistungen finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum.

Die Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung.

Die Prüfungsleistung umfasst eine schriftliche Ausarbeitung zur evidenzbasierten Praxisgestaltung bezogen auf eine ausgewählte Pflegestrategie (individuelle Auswahl aus Themenvorschlägen der modulverantwortlichen Lehrkraft oder selbst gewähltes Thema möglich). Die genauen Anforderungen an Inhalt, Struktur und Umfang der Ausarbeitung sowie vorgegebene Strukturierungshilfen werden von der/dem modulverantwortlich Lehrenden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben. Die Prüfungsleistung gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde.

Letzte Änderung:
22.9.2020