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Modulhandbuch ab WS 2017/18

Modul GW1560-KP06

Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 2 (BageDI2)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


6
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2020 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 2. Fachsemester
  • Bachelor Hebammenwissenschaft 2017 (Pflicht), Praktische Geburtshilfe und Neonatologie, 2. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • GW1560-Ü: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 2 (Übung, 0,4 SWS)
Workload:
  • 6 Stunden Blockpraktikum
  • 20 Stunden Selbststudium
  • 154 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Pflegerische und geburtshilfliche Diagnostik: Fachlich begründete und wissenschaftlich reflektierte Anwendung der klinischen Einschätzung und von in der Praxis verbreiteten Assessmentinstrumenten zur Einschätzung des pflegerischen und geburtshilflichen Unterstützungsbedarfs, z.B. CTG (Beurteilung in Geburtssituationen), Labordiagnostik
  • Fachlich begründete und fallspezifisch angemessene Auswahl und Durchführung pflegerischer und geburtshilflicher Interventionen mit den Schwerpunkten: Versorgung von Gebärenden, Wöchnerinnen, Neugeborenen
  • Fachlich und fallspezifisch angemessene und sichere Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von grundlegenden Aufgaben des Hebammenwesens, der medizinischen Assistenzaufgaben bzw. Maßnahmen der Behandlungspflege und Geburtshilfe, insbesondere Gabe oraler Medikamente; chirurgische Wundversorgung bei Geburtsverletzungen; Legen von Blasenkathetern (einmalige Katheterisierung und Dauerkatheter) und Versorgung bei liegendem Katheter, Umgang mit Drainagen und anderen Zu- und Ableitungen; Prinzipien von Infusionen (Vorbereitung, Patientenbeobachtung und Versorgung der Punktionsstellen, Injektionen: s.c. und i.m.) und Blutentnahmen
  • Anwendung von häufig eingesetzten Hilfsmitteln/Medizinprodukten in der pflegerischen und geburtshilflichen Versorgung
  • Anamnese und erste Situationseinschätzung bei Geburtsbeginn: Äußere und innere Untersuchung der Gebärenden, Überwachung der fetalen Herzfrequenz (Grundlagen CTG)
  • Beobachtung, Betreuung und Begleitung der physiologischen Geburt: Mobilisierung der Frau während der Geburt, Hilfestellung Geburtspositionen und Wehenverarbeitung in der Austrittsphase, Anleitung in der Austrittsphase der Geburt
  • Dammschutz/Entwicklung des Kindes (in verschiedenen Geburtspositionen)
  • Plazentaperiode
  • Postpartale Versorgung
  • Erstversorgung sowie erste Vorsorgeuntersuchung (U1) des Neugeborenen
  • Unterstützung beim Stillen
  • Verlegung, Übergabe von Mutter und Kind
  • Grundlagen der Kreißsaalorganisation
  • Umfassende fachlich fundierte Analyse, Bewertung und Reflexion von als herausfordernd empfundenen Situationen in der pflegerischen und geburtshilflichen Versorgung
  • Professionelle Kommunikation und Zusammenarbeit im Team und gegenüber anderen Berufsgruppen, insbesondere in Situationen ungewöhnlich hoher Arbeitsbelastung:Reflexion von begünstigenden Faktoren und Barrieren für eine gelingende Zusammenarbeit; Ableitung von Konsequenzen für das eigene professionelle Verhalten
  • Regeln hygienischen Arbeitens in der Pflege und den o.g. Einsatzbereichen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Neben der Erweiterung und Vertiefung der in Praxisphase 1 beschrieben Kompetenzen, wird der Kompetenzkatalog um folgende Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt:
  • Die Studierenden haben weitere interne Prozesse gynäkologischer und geburtshilflicher Fachbereiche kennengelernt und besitzen ein höheres Verständnis von klinischen Organisations- und Versorgungsstrukturen, spezifischen pflegerischen und geburtshilflichen Anwendungen.
  • Sie sind in der Lage, Organisationsstrukturen in den unterschiedlichen Einsatzbereichen durch das eigene planvolle Handeln zu unterstützen und selbständig Aufgaben bezüglich der Vor- und Nachbereitung von Material, Instrumenten, Geräten und Räumlichkeiten zu übernehmen.
  • Sie können pflegerische Unterstützungsbedarfe, insbesondere in der Geburtshilfe erfassen, die Unterstützungsmaßnahmen zur Kompensation bestehenden Unterstützungsbedarfs fachlich begründet und fallspezifisch angemessen auswählen und diese sicher unter Berücksichtigung von Einschränkungen bzw. individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Patienten- und Personengruppen durchführen.
  • Sie sind in der Lage, einfache und im jeweiligen Praxisfeld häufig genutzte Hilfsmittel bzw. medizintechnische Geräte korrekt und gemäß den technischen und rechtlichen Anforderungen an den Gebrauch gezielt anzuwenden.
  • Sie sind in der Lage, häufige medizinisch-pflegerische Handlungen, z.B. Verbände bzw. Wundversorgung, Injektionen(s.c.,i.m.), Drainagen- und Blasenkatheterversorgung sicher auszuüben und können dabei die Anforderungen an die sichere, komplikationsvermeidende Durchführung berücksichtigen bzw. sind für potenzielle Komplikationen und entsprechende Beobachtungskriterien sensibilisiert.
  • Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung Gebärende und deren Begleitpersonen bei physiologischem Verlauf zu betreuen und den Allgemeinzustand von Mutter und Kind gemäß geltender Richtlinien zu überwachen.
  • Sie können spezielle geburtshilfliche Interventionen (z.B. CTG-Ableitung) selbstständig anwenden und die erhobenen Befunde mit Unterstützung interpretieren und dokumentieren.
  • Sie sind in der Lage, diagnostische Maßnahmen zur Erhebung des Wochenbettstatus, standardisierte Untersuchungen und Screenings zur Bewertung des Allgemeinzustandes von gesunden Neugeborenen sowie Maßnahmen der Neugeborenen- und Säuglingspflege anzuwenden.
  • Sie können klinisch und/oder ethisch herausfordernde Situationen in der pflegerischen und geburtshilflichen Versorgung erkennen und sind in der Lage, unter Wahrung der Grenzen ihrer eigenen Verantwortung und Kompetenzen, ihr Handeln dementsprechend anzupassen.
  • Die Studierenden sind in der Lage, professionell und in angemessener Fachsprache gegenüber unterschiedlichen Berufs-, Patienten- und Personengruppen zu kommunizieren, auch in Situationen mit hoher Arbeitsbelastung.
  • Sie sind in der Lage die Bedürfnisse von Wöchnerinnen (z.B. Stillanleitung und Stillunterstützung) und deren Begleitpersonen auch in unterschiedlichen komplexeren Situationen wahrzunehmen und angemessen zu beraten bzw. zu betreuen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Mündliche Prüfung
  • B-Schein (unbenotet)
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Lehrende:
  • Prof. Dr. rer. medic Christiane Schwarz
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvorassetzungen zur Belegung des Moduls:
- Keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
-Keine

Modulprüfung(en):
GW1560-L1: Basismodul geburtshilfliche, neonatologische und gynäkologische Diagnostik und Intervention 2, mündliche Prüfung (B), 100% der Modulnote

Wissen und Verstehen: Festigung, Vertiefung und Reflexion der bis dahin vermittelten Wissensinhalte der Lehrmodule
GW1040, GW1140; GW1620 und GW1610

Für die Erstellung eines Praxisplans ist die Praxiseinrichtung zuständig.
Die Praxisphase 2 könnte in folgenden Einsatzbereichen stattfinden:
- Kreißsaal (192,5 Stunden / 5 Wochen)

Es stehen insgesamt 192,5 Praxisstunden zur Verfügung. Diese enthalten eine ausreichende Zeitreserve für Ausfälle aufgrund von
Fehltagen, Urlaubstagen und internen Fortbildungen, Belehrungen und Unterweisungen.

Zusätzliche Leistungen oder Nachweise für die Berufsausbildung:
- Praktikumsprotokoll inkl. Dokumentation und Reflexion der Kompetenzentwicklung (Praktikumsprotokoll)
- Praktikumsreflexion durch die/den Studierenden (Selbstbewertung der Kompetenzentwicklung)

Umfang und Aufgaben der Praxisanleitung:
- Durchführung und Dokumentation eines Erst- und eines Abschlussgespräches mit der/dem Studierenden, inkl. Bewertung des aktuellen Stands der Kompetenzentwicklung unmittelbar vor dem Abschlussgespräch (Praktikumsprotokoll)
- Zusammenarbeit von Studierender/Studierendem und Praxisanleiterin/Praxisanleiter der Station zu mindestens 15 % der Praxisstunden der/des Studierenden
- Vollständige Dokumentation des Praktikums (Praktikumsprotokoll) und Aushändigung des Protokolls an die Studierende/den Studierenden

Umfang und Aufgaben der Praxisbegleitung: 1 Praxisbegleitung im Einsatzbereich Kreißsaal

Verantwortung für die Organisation des Praktikums: Ausbildungsträger (Praxispartner)



Abweichende Bestimmungen für den Studiengang Hebammenwissenschaft nach der SGO WS17 und WS18:
- Kreißsaal (160 Stunden)
- Integrierte Wochenbettstation, inkl. Mutter-Kind-Abteilung (160 Stunden)
- Nichtoperative Station / allgemeine Pflegestation (80 Stunden)
- Gynäkologische Station (80 Stunden)


Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100%

Letzte Änderung:
29.9.2021