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Donnerstag, 06.12.2012

Universität

Entscheidung über die Umwandlung zur Stiftungsuniversität

Der Senat der Universität zu Lübeck beschließt am 12. Dezember

Am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012, findet an der Universität zu Lübeck eine wichtige Richtungsentscheidung statt. Der Akademische Senat beschließt darüber, ob die Universität in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden soll. Mit der Entscheidung wird bis etwa 19 Uhr gerechnet.

Der Senat ist das maßgebliche Verfassungs-, Wahl- und Beschlussgremium der akademischen Selbstverwaltung. Er wählt nach dem Landeshochschulgesetz die Mitglieder des Präsidiums und überwacht dessen Geschäftsführung, beschließt die Verfassung und die Satzungen der Universität sowie den Haushaltsplan, entscheidet über die Forschungsschwerpunkte und nimmt zum Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule Stellung.

Der Senat der Universität zu Lübeck hat 13 Mitglieder, und zwar sieben aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren und jeweils zwei aus den Gruppen der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden.

Der Gedanke einer Stiftungsuniversität ist in der Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität für die Jahre 2010 bis 2015 enthalten. Das Präsidium vertritt ihn einstimmig und hat ihn in den vergangenen Jahren in vielfältiger Weise zur Diskussion gestellt. Neben Informationsveranstaltungen auf dem Campus und den Aktivitäten zur „UniVision 2020“ hat bereits im November 2010 gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck die öffentliche Veranstaltung „Auf dem Weg zur Stiftungsuniversität Lübeck“ stattgefunden.

Parallel dazu wurden zahlreiche Gespräche mit Politikern und Vertretern der Landesregierung geführt, um auch auf dieser Ebene die erforderliche Zustimmung zu gewinnen. Vor den Landtagswahlen im Frühjahr dieses Jahres hat der damalige Wissenschaftsminister Jost de Jager das Eckpunktepapier seines Ministeriums und der Universität vorgelegt. Dazu fand eine hochschulöffentliche Sondersitzung des Akademischen Senats am 25. April statt, auf der das Thema intensiv diskutiert wurde.

Auch die neue Landesregierung, namentlich mit Ministerpräsident Torsten Albig und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende, hat sich ausdrücklich für die Unterstützung der Bemühungen um eine Stiftungsuniversität auf der Basis des gemeinsamen Eckpunktepapiers ausgesprochen.

Im Koalitionsvertrag 2012 – 2017 „Bündnis für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“ haben die Regierungsparteien die Bedingungen dafür festgelegt: „Wir werden im Dialog mit der Universität zu Lübeck die Chancen einer Umwandlung in eine Stiftungshochschule vor einer Beschlussfassung analysieren. Insbesondere müssen die Freiheit von Forschung und Lehre, die Sicherung der Mitbestimmungsrechte, die Zustimmung der Vertretungen aller Statusgruppen der Universität, die Gebührenfreiheit und insbesondere auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems in Schleswig-Holstein gewährleistet werden.“

Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft hat die Zustimmung aller Gruppen der Universität und einen verbindlichen Senatsbeschluss bis Jahresende zur Voraussetzung gemacht, wenn das erforderliche Gesetzgebungsverfahren so auf den Weg gebracht werden soll, dass die Universität 2015 in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden kann.

Das Präsidium hat in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit allen Gruppen der Universität geführt und um Zustimmung geworben. Es ist überzeugt, dass der zukünftige Bestand und die weitere Entwicklung der Universität in Lübeck, einer Stadt der Stiftungen und Stifter par excellence, mit den Gegebenheiten einer Stiftungsuniversität in der bestmöglichen Weise gesichert werden können.

  • Ausführliche Informationen, Gesetzestexte und Veröffentlichungen sind auf der folgenden Internetseite zusammengestellt: Thema Stiftungsuniversität