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Studien nach Arzneimittelgesetz
Ethikkommission

Studien nach Arzneimittelgesetz (AMG)

Mit der 12. AMG-Novellierung ist das Vorgehen zur Einholung eines Ethikvotums standardisiert worden und erfolgt deutschlandweit in einheitlicher Weise.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Arzneimittelgesetz. Die GCP-Verordnung (GCP-V) regelt die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und das Verfahren hinsichtlich Planung, Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen am Menschen.

Planen Sie als ForscherIn ein „investigator initiated trial“, wird ein vertieftes Studium der rechtlichen Vorschriften notwendig. Nutzen Sie dafür bitte das Beratungsangebot unserer Ethik-Kommission.

Für die Einreichung von AMG-Studien stehen folgende Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung, die vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen als Standardformulare beschlossen wurden:

Begleitschreiben zum Antrag (federführende / beteiligte EK)

Modul 1

• Modul 2:

a) ohne Zustimmung des Antragsteller zur Weiterleitung an das DRKS

b) mit Zustimmung des Antragstellers zur Weiterleitung an das DRKS

Checkliste

Mustertext: Patienteninformation und -einwilligung für eine klinische Prüfung mit volljährigen einwilligungsfähigen Patienten (2008)

• Mustertext: Probandeninformation und –einwilligung für eine klinische Prüfung mit einwilligungsfähigen Probanden (2008)

Merkblatt zur Verwendung der Mustertexte zur Patienten-/Probandeninformation und -einwilligung (2009)

Klinische Prüfung eines Arzneimittels mit einer obligatorisch verbundenen pharmakogenetischen Untersuchung (2010)

Pharmakogenetische Untersuchung, die zusätzlich (nicht obligatorisch) zur klinischen Prüfung eines Arzneimittels durchgeführt wird (2010)

Anordnung der Unterlagen zu Prüfzentren und Einreichung von Dokumenten auf elektronischen Datenträgern (CD)

Vorlage zur strukturierten Anlagenliste und Ordnerstruktur auf dem elektronischen Datenträger

Qualifikationsnachweis Prüfstelle / Prüfer

Weitere Ausführungen der Ethikkommission zur Beantragung finden Sie unter:

Anmerkungen zur Checkliste AMG

Erläuterungen zur Antragstellung AMG

Im Verlauf der Studiendurchführung können die folgenden Materialien des Arbeitskreises hilfreich sein:

Versand von Amendments bei multizentrischen Studien / bewertungspflichtige und nicht-bewertungspflichtige nachträgliche Änderungen

Vorgehen bei SUSARs

ergänzender Beschluss vom November 2010 zur Abgrenzung von SUSAR-Berichten und Spontanmitteilungen