Mit der 12. AMG-Novellierung ist das Vorgehen zur Einholung eines Ethikvotums standardisiert worden und erfolgt deutschlandweit in einheitlicher Weise.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Arzneimittelgesetz. Die GCP-Verordnung (GCP-V) regelt die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und das Verfahren hinsichtlich Planung, Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen am Menschen.
Planen Sie als ForscherIn ein „investigator initiated trial“, wird ein vertieftes Studium der rechtlichen Vorschriften notwendig. Nutzen Sie dafür bitte das Beratungsangebot unserer Ethik-Kommission.
Für die Einreichung von AMG-Studien stehen folgende Antragsformulare und Hinweisblätter zur Verfügung, die vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen als Standardformulare beschlossen wurden:
• Begleitschreiben zum Antrag (federführende / beteiligte EK)
• Modul 1
• Modul 2:
a) ohne Zustimmung des Antragsteller zur Weiterleitung an das DRKS
b) mit Zustimmung des Antragstellers zur Weiterleitung an das DRKS
• Vorlage zur strukturierten Anlagenliste und Ordnerstruktur auf dem elektronischen Datenträger
• Qualifikationsnachweis Prüfstelle / Prüfer
Weitere Ausführungen der Ethikkommission zur Beantragung finden Sie unter:
• Anmerkungen zur Checkliste AMG
• Erläuterungen zur Antragstellung AMG
Im Verlauf der Studiendurchführung können die folgenden Materialien des Arbeitskreises hilfreich sein:
• ergänzender Beschluss vom November 2010 zur Abgrenzung von SUSAR-Berichten und Spontanmitteilungen