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19. September 2006
Hochschulgesetz: Fusion durch die HintertürDas Wissenschaftsministerium hat Wortbruch begangen Mit dem heute verabschiedeten Regierungsentwurf für ein neues Landeshochschulgesetz (HSG) ist das schleswig-holsteinische Wissenschaftsministerium wortbrüchig geworden. Das stellt das Rektorat der Universität zu Lübeck fest. Die offenbar in den letzten Tagen noch geänderte Sitzverteilung im künftigen Universitätsrat bedeutet eine Fusion durch die Hintertür.
Der mit weitgehenden Lenkungsbefugnissen für die Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck ausgestattete Universitätsrat sollte mit je zwei von jeder der Universitäten vorgeschlagenen Vertretern besetzt werden. Im heute beschlossenen Regierungsentwurf ist die Zahl der Vertreter der Universität Kiel einseitig auf vier verdoppelt worden. Für das Rektorat der Universität Lübeck war die vereinbarte ursprüngliche Sitzverteilung zwingende Voraussetzung für die Zustimmung zu der Gesetzesvorlage. Der künftige Universitätsrat, so sieht es der Gesetzentwurf vor, beschließt die Struktur-, Entwicklungs- und Wirtschaftspläne der drei schleswig-holsteinischen Universitäten, entscheidet über die Vergabe von Finanzmitteln und den Einsatz von Ressourcen. Er wählt die Präsidenten der Universitäten. Rektor Dominiak stellt fest: "Die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Lübecker Universität, die Professoren, Studierende, Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Politik in der Hansestadt im vergangenen Herbst und Winter mit großartigem Engagement verteidigt haben, werden mit der jetzigen Änderung des Entwurfes kurzerhand beseitigt. Das ist eine Fusion durch die Hintertür. Die unmittelbar Betroffenen sind wiederum ausgeschlossen. Das Rektorat der Universität zu Lübeck wird dies nicht hinnehmen." |
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