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Stipendien für ausländische Studierende
Stipendien

Stipendien für ausländische Studierende

Die Universität zu Lübeck kann keine vollständige Förderung für den gesamten Zeitraum der Studiums übernehmen. Folgen Sie zu diesem Zwecke einen der beiden unten stehenden Links (DAAD-Datenbank und Datenbank StipendiumPlus). Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein solches Stipendium bereits vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden muss.

DAAD-Stipendiendatenbank

Datenbank StipendiumPlus


Studienfond der Universität zu Lübeck 

Infos zur Bewerbung


Stipendien mit Betreuungsleistung

Die Stipendien mit Betreuungsleistungen werden aus DAAD-Mitteln im Rahmen der STIBET I und STIBET-Doktoranden Stipendienprogramme 2012 an ausländische Studierende und Doktoranden der Universität zu Lübeck vergeben.

Stipendien mit Betreuungsleistung sollen die Betreuung ausländischer Studierender verbessern, indem die Stipendiaten Betreuungsaufgaben oder ähnliche dem internationalen Austausch dienliche Leistungen erbringen. Für eine Förderung ist die aktive Mitarbeit der Stipendiaten (im Umfang von 2-4 Stunden pro Woche) in der Betreuung internationaler Studierender, z.B. soziale und fachliche Betreuung, sprachliche Hilfestellung, Mitarbeit bei Kulturprogrammen, Exkursionen, länderkundlichen Veranstaltungen, Betreuungsaktivitäten in Wohnangelegenheiten, Behördengänge etc.

Die Förderung umfasst 300 Euro pro Monat für insgesamt 4 Monate (September 2012 – Dezember 2012)

Bewerbungsfrist ist der 15.08.2012
Bitte geben Sie die Anträge im Akademischen Auslandsamt ab.
Antrag


Überbrückungsbeihilfe

Das Rektorat der Universität Kiel gewährt ausländischen und staatenlosen Studierenden auf Antrag für die Vorbereitung auf eine Studien-Abschlussprüfung (in Ausnahmefällen auch für die Vorbereitung auf eine Zwischenprüfung, z.B. das Physikum) eine Beihilfe zu den Lebenshaltungskosten (Überbrückungsbeihilfe).

Dies ist möglich, wenn die Bewerber/innen die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss nachweisen können und wenn feststeht, dass Sie aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten haben, oder voraussehen konnten, in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Bewerbungsunterlagen können im Akademischen Auslandsamt abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie das Stipendium frühzeitig (3 Monate vor Förderbeginn) beantragen.


Karin-Schütz-Stiftung

Die Karin-Schütz-Stiftung ist eine gemeinnützige Einrichtung, die u.a. zum Ziel hat, bedürftige Studierende und Doktoranden/Doktorandinnen durch Stipendien und/oder Beihilfen zu unterstützen.

Bewerbungsunterlagen können im Akademischen Auslandsamt abgeholt werden. Eine Förderung für Mediziner ist erst nach dem Physikum möglich.

Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Januar.

Für das Jahr 2012 sind bereits alle Stipendien vergeben.